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HEGA 10/10 - 08 - Erweiterung des Infoboards SGB II um Ergebnisse des Prüfdienstes Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL)

SU II 21 - II-8702 / II-1212.3 / 3317 / 5503.3

20.10.2010
31.12.2012
Weisung (GA Nr. 34/2010)
Information

Bezug:

  • HEGA 05/2009 - 13 (GA Nr. 13/2009) – II-8701 – Einführung System der Qualitätssicherung SGB II
  • GA Nr. 24/2010 vom 09.07.2010 – II-8701 – Einführung des Infoboards

Zusammenfassung

Im Rahmen der Qualitätssicherung SGB II wird die Nachhaltung von Prüfberichten über das Infoboard um eine Prüfquelle erweitert. Ab sofort werden die durch den Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) festgestellten Mängel bei Trägern von Eingliederungsleistungen über das Infoboard nachgehalten.

1. Ausgangssituation

Mit HEGA 05/2009 - 13 (GA Nr. 13/2009) wurde das System der Qualitätssicherung im SGB II zur Sicherstellung einer rechtmäßigen und zweckmäßigen Gewährung der Bundesleistungen verbindlich eingeführt. Mit dem Infoboard (GA Nr. 24/2010 vom 09.07.2010) wurde ein Tool zur Nachhaltung von Prüfberichten verschiedener Quellen eingeführt, das entsprechend der Empfehlungen des BRH eine systematische Qualitätssicherung im SGB II unterstützt.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Der Qualität der von den Grundsicherungsstellen finanzierten Arbeitsmarktdienstleistungen kommt eine hohe geschäftspolitische Bedeutung zu, da diese Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz ist und eine höhere Wirkung sich unmittelbar auf die Zielerreichung der Grundsicherungsstellen auswirkt (vgl. HEGA 06/10 - 12 - Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II; GA Nr. 23/2010).

Die Prozesse zur Prüfung der Durchführungsqualität von Arbeitsmarktdienstleistungen bei Dritten im Bereich der Grundsicherung durch den Prüfdienst AMDL und zur Nachhaltung durch die Grundsicherungsstellen und Agenturen für Arbeit sind bereits etabliert (vgl. HEGA 04/09 – 04 – Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen; GA Nr. 11/2009).

Ab 20. Oktober 2010 werden Prüfberichte des Prüfdienstes AMDL, die dem Träger von AMDL-Maßnahmen erhebliche Mängel bei der Durchführung bescheinigen, über das Infoboard in das System der Qualitätssicherung SGB II einbezogen und die Behebung der Qualitätsdefizite nachgehalten.

a) Verfahren:

Im Rahmen einer Erprobung werden die nachzuhaltenden Prüfberichte als Fälle zunächst durch die Zentrale mit einem Fehlercode im Infoboard angelegt, die Prüfberichte hochgeladen und zur Nachhaltung an die zuständige RD übergeben.
Der sich anschließende Qualitätssicherungsprozess in den RD, Agenturen für Arbeit und Grundsicherungsstellen sowie zwischen den Grundsicherungsstellen und Maßnahmeträgern bleibt entsprechend der einschlägigen Geschäftsanweisungen unverändert.
Der zusätzliche Aufwand für die Grundsicherungsstellen ist gering, da die Nutzung anlassbezogen erfolgt und lediglich ein neues Medium für die Dokumentation der gegenüber den AMDL-Trägern eingeleiteten Maßnahmen sowie deren Ergebnisse eingeführt wird.

b) Ausblick:

Es ist geplant, die Aufgabe des Fallanlegens im Infoboard nach der Erprobungsphase ca. im Januar 2011 auf die Regionaldirektionen zu übertragen.
Zudem ist beabsichtigt, alle Prüfberichte des Prüfdienstes AMDL voraussichtlich ab November 2010 auf einer Ablage einzustellen, um den Regionaldirektionen Transparenz über alle im RD-Bezirk durchgeführten Prüfungen zu geben. Die RD werden darüber gesondert informiert.

Weitergehende Informationen können dem Handbuch Infoboard SGB II entnommen werden. Das Handbuch sowie der Aufruf des Infoboards stehen im Intranet unter Geschäftspolitik > Qualitätsmanagement > SGB II > Nachhaltung der Prüfberichte - Infoboard SGB II zur Verfügung. Die neuen Fehlercodes für den Bereich AMDL werden unter Arbeitshilfen in der Fehlercodesystematik veröffentlicht.

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen

  • sichern und bestätigen die Qualität der Eingaben der Grundsicherungsstellen und Agenturen für Arbeit entsprechend des etablierten Qualitätssicherungsprozesses über das Infoboard.

Die VG der Agenturen für Arbeit

  • setzen die Geschäftsanweisung gegenüber den ARGEn ihres Zuständigkeitsbereiches unverzüglich, d. h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft,
  • sichern die Qualität der von den Grundsicherungsstellen getätigten Eingaben in das Tool im Rahmen ihrer Trägerverantwortung,

Die Grundsicherungsstellen

  • stellen gegenüber den Maßnahmeträgern sicher, dass die geforderte Qualität hergestellt wird,
  • nutzen das Infoboard, um die eingeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnis zu dokumentieren.

Adressatenkreis:

  • RD: GG, Programmbereiche/Regionalberatungen
  • AA: VG
  • Grundsicherungsstellen: GF ARGEn, TL M&I Arbeitnehmer, TL AG/Träger-Leistungen, Fachkräfte M&I/AV