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HEGA 08/2005, lfd. Nr. 15 - Personalentwicklungsdesign (PE-Design); Entwicklungspfade

P 21 - 2016.6 B

20.07.2005
30.06.2014
ja
Der in HEGA 08/2005 eingeführte Entwicklungsplan wurde mit HEGA 06/2006, lfd. Nr. 13 abgeändert.

Zusammenfassung

Die HEGA knüpft an die mit E-Mail-Info Personal vom 25.7.2005 - 2016.1/.. eingeführten Tätigkeits- und Kompetenzprofile an und gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand zum PE-Design. Weitere Schritte werden perspektivisch angekündigt. Daneben werden insbesondere zu den Entwicklungspfaden und zum Entwicklungsplan erste Festlegungen getroffen.

Das mit RdErl 19/99 eingeführte Personalentwicklungssystem und das mit RdErl 20/99 darin integrierte Beurteilungssystem der BA sind bereits leistungsfähige Systeme, die grundsätzlich auch den Anforderungen des Veränderungsprozesses der BA gewachsen sind. Sie werden durch das Konzept des „PE-Design“ schrittweise optimiert und dabei sukzessive abgelöst.

Der etablierte Begriff der Personalentwicklung (PE) bleibt dabei unverändert. Darunter ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Auswahl, Entwicklung und Förderung von Mitarbeitern/innen zu verstehen, um den aktuellen und zukünftigen qualitativen und quantitativen Personalbedarf zu decken. Primäres Ziel der PE ist es, Potenziale zu erkennen und zu fördern sowie die Nachhaltigkeit der festgelegten Maßnahmen und Entwicklungsschritte sicherzustellen.

Ziele der Weiterentwicklung durch das „PE-Design“ sind insbesondere:

  • noch mehr Transparenz über die Anforderungen und die Leistungserwartungen an die Mitarbeiter/-innen zu schaffen,
  • die Entwicklungsmöglichkeiten weiter zu flexibilisieren und
  • die Betreuung der Mitarbeiter/-innen zu verbessern.

Die Weiterentwicklung zum PE-Design mit 5 aufeinander abgestimmten Modulen wird schrittweise erfolgen. Das Konzept umfasst:

a. Tätigkeits- und Kompetenzprofile (TuK),

b. Leistungs- und Entwicklungsdialog (LEDi),

c. Entwicklungspfade,

d. PE-Instrumente,

e. Leistungsmanagement.

Mit dem Konzept werden sowohl strategisch die geschäftspolitisch verbindlichen Rahmenbedingungen festgelegt als auch den Führungskräften sowie den mit PE-Fragen Beschäftigten „vor Ort“ mit den Modulen das „Handwerkszeug“ für die konkrete Ausgestaltung der PE an die Hand gegeben. Zur Sicherstellung ihres Geschäftserfolgs benötigt die BA ein einheitliches Verständnis von Personalentwicklung sowie eine Einheitlichkeit in den Standards und Prozessen.

Ziel dieser HEGA ist es, einen Überblick über den aktuellen Sachstand zu den genannten Themen zu geben, perspektivisch weitere Schritte anzukündigen und insbesondere zu den Entwicklungspfaden und zum Entwicklungsplan erste Festlegungen zu treffen. Darüber hinaus dienen diese Regelungen i.S. einer Generalklausel als Auslegungshilfe bei Personalentscheidungen.

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