HEGA 07/11 - 07 - Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes
CF 3 – 4200 / 5360 / 5391.3 / 6050 / 1442.23 / II-4352
20.07.2011
20.07.2016
Weisung (GA Nr. 19/2011)
Weisung
Zusammenfassung
Ab dem 22. August 2011 beginnt in allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern die Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes. Die Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke erhoben. Befragt werden alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die BA ist dazu verpflichtet, den Migrationshintergrund zu erheben und in ihren Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistiken zu berücksichtigen (§ 281 Absatz 2 SGB III, § 53 Absatz 7 Satz 1 SGB II). Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden. Die zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung der erhobenen Daten sind in der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV (in Anlage 1 abgedruckt) geregelt.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes werden nach den Vorgaben der MighEV in Agenturen und Jobcentern erhoben. In den Statistiken der BA werden zukünftig die Merkmale des Migrationshintergrundes berücksichtigt.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes beginnt in allen Agenturen und Jobcentern am 22. August 2011 mit der Einführung der Programmversion P12 der zentralen Personendatenverwaltung (zPDV). Die Erhebung erfolgt durch eine Befragung der Kundinnen und Kunden mit Hilfe eines Fragebogens (Anlage 1; der Fragebogen steht ab 20. Juli 2011 als BK-Vorlage bereit; Vorlagen-ID 22985).
Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes sind für alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für alle Personen in Bedarfsgemeinschaften zu erheben. Für ausschließlich ratsuchende Kundinnen und Kunden im Rechtskreis SGB III müssen Daten zum Migrationshintergrund nicht erfasst werden.
Die Eingabe der Daten erfolgt in der zPDV. Die Beantwortung der Fragen beruht auf Freiwilligkeit, es müssen jedoch für alle betroffenen Kunden Daten erfasst werden. Bei Nicht-Teilnahme einer Kundin bzw. eines Kunden werden alle Merkmale mit "keine Angabe" in der zPDV erfasst. Jede Person soll nur einmal befragt werden. Der Abschluss der Dateneingabe für eine Person wird in der zPDV festgehalten und nach VerBIS übertragen. Die eingegebenen Daten sind anschließend weder in der zPDV noch in VerBIS sichtbar. Bis zum Ende des 1. Quartals 2012 sollen die Angaben für alle Bestandskundinnen und -kunden des o.g. Personenkreises in der zPDV erfasst sein.
Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes unterliegen hohen Datenschutz-Anforderungen. Sämtliche Erhebungsunterlagen sind nach der Erfassung der Daten in der zPDV zu vernichten. Nach der Übergabe der Daten an das Statistik-Verfahren im Data-Warehouse werden die Daten in der zPDV gelöscht. Erhalten bleibt in der zPDV lediglich die Angabe, ob die Eingabe für die Person abgeschlossen wurde oder nicht; diese Angabe erscheint auch in VerBIS.
Verfahren SGB III
- Kunden der AV
Neu- und Reaktivierungskunden, ausgenommen Ratsuchende, erhalten den Fragebogen zusammen mit dem Arbeitspaket am Empfang und geben den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem Arbeitspaket in der Eingangszone wieder ab. Dort werden die Daten in die zPDV eingegeben. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme sowie bei der Online-Asu-Meldung erhalten die Kunden den Fragebogen übersandt. Die Rückgabe erfolgt zusammen mit dem Arbeitspaket zur Vorbereitung auf das Vermittlungsgespräch. Die Datenerfassung erfolgt in der Eingangszone.
Bestandskunden erhalten den Fragebogen während eines Termins in der AV. Der/die Befragte füllt den Bogen selbständig aus und übergibt ihn der Vermittlungsfachkraft. Diese kann die Daten selbst in die zPDV eingeben oder den vollständig ausgefüllten Fragebogen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Eingangszone zur Dateneingabe übergeben. - Kunden der BB
Jugendlichen, die sich in der Eingangszone zur Erstberatung anmelden, ist nur dann der Erhebungsbogen auszuhändigen, wenn sie den Wunsch nach Aufnahme einer Ausbildung äußern; Jugendlichen mit anderen Zugangswegen wird der Erhebungsbogen im Beratungsgespräch ausgehändigt.
Bestandskunden, die eine Ausbildung suchen, wird der Fragebogen durch die Beratungsfachkraft U25 ausgehändigt.
Die aktualisierten Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen des Kundenportals werden im BA-Intranet mit dem Stand 20.07.2011 veröffentlicht.
Verfahren SGB II
Für Neukunden im Rechtskreis SGB II wird das folgende Verfahren empfohlen:
- In Jobcentern mit Direktzugang zur Integrationsfachkraft wird der Fragebogen durch diese ausgehändigt. Die Kundinnen und Kunden sollten den Fragebogen im Rahmen des Erstgespräches ausfüllen. Ist dies nicht möglich, sollte die Integrationsfachkraft einen Termin vereinbaren, zu dem der ausgefüllte Fragebogen vorzulegen ist. Die Integrationsfachkraft kann die Daten selbständig in die zPDV eingeben. Alternativ kann die Erfassung der vollständig ausgefüllten Fragebogen durch eine lokal zu bestimmende Einheit erfolgen.
- In Jobcentern, die keinen Direktzugang praktizieren, kann die Ausgabe des Fragebogens durch die Eingangszone bzw. eine vorgelagerte Einheit erfolgen. Die Kunden sollten den ausgefüllten Fragebogen dann im Rahmen des Erstgespräches bei der zuständigen Integrationsfachkraft abgeben. Die Dateneingabe kann durch die Eingangszone bzw. durch die ausgebende Stelle erfolgen.
Für Bestandskunden im Rechtskreis SGB II wird das folgende Verfahren empfohlen:
Die Kundinnen und Kunden erhalten den Fragebogen während eines Termins im Team Markt und Integration oder im Team U25. Gesonderte Einladungen allein zur Aushändigung des Fragebogens und zur Datenerhebung müssen nicht erfolgen. Die / der Befragte füllt den Bogen selbständig aus und übergibt ihn der zuständigen Integrationsfachkraft oder dem/der Ausbildungsberater/in. Die Integrationsfachkraft oder der/die Ausbildungsberater/in kann die Daten selbständig in die zPDV eingeben. Alternativ kann der vollständig ausgefüllte Fragebogen durch die Eingangszone bzw. die vorgelagerte Einheit erfasst werden.
Alternative Verwaltungsverfahren können gewählt werden. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass die gewählten Verfahren eine plausible und valide Datenerhebung gewährleisten und Missverständnisse beim Kunden über den Zweck der Erhebung der Daten vermieden werden.
4. Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit
- stellen Ausgabe, Rücklauf, Erfassung und Vernichtung des Fragebogens sicher,
- erfassen die erforderlichen Daten für Bestandskunden bis 31.3.2012,
- gewährleisten die Umsetzung des aktualisierten Gesprächsleitfadens/der aktualisierten Arbeitshilfe.
Die Service Center
- gewährleisten im Rechtskreis SGB III die Umsetzung der modifizierten Gesprächsleitfäden.
Die Jobcenter
- informieren alle betroffenen Mitarbeiter/-innen über den Beginn der Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes ab August 2011
- organisieren je nach lokaler Ausgestaltung ihrer Prozesse die Aushändigung und den Rücklauf des Fragebogens sowie die Erfassung der erforderlichen Daten, einschließlich der Erfassen der erforderlichen Daten für Bestandskunden bis 31.3.2012.
Adressatenkreis SGB II
- GF der Jobcenter
- BL – alle
- TL – alle
- Fachkräfte AV/M&I/U25/Ü25/Reha/sbM.
Anlage
Fragebogen zur Erhebung des Migrationshintergrundes (
PDF, 51 KB)



Bundesagentur für Arbeit