HEGA 07/11 - 12 - Richtlinien des Vorstands für die Interne Revision der BA
VV 3 – 1801 / II-3400
20.07.2011
31.12.2012
Weisung (GA Nr. 18/2011)
Weisung
Zusammenfassung
Die bisher gültigen Richtlinien des Vorstands für die Interne Revision der BA werden durch eine Neufassung der Richtlinien ersetzt.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
1. Ausgangssituation
Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung der Internen Revision werden in den Richtlinien des Vorstands für die Interne Revision (RL IntRev BA) geregelt, denen die Standards des "Institute of Internal Auditors" (IIA) zugrunde liegen. Als Mitglied des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. (DIIR) hat sich die BA zur Einhaltung der Standards des IIA verpflichtet.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Der Leiter der Internen Revision hat gemäß der Standards des IIA die Angemessenheit der Richtlinien regelmäßig zu überprüfen. Der sich daraus ergebende Änderungsbedarf ist mit den neuen Richtlinien umgesetzt worden:
- Die Neufassung der RL IntRev regelt die Aufgabenerweiterung der Internen Revision in Bezug auf die Prävention und Bekämpfung von dolosen Handlungen (Kriminalitätsprävention und -bekämpfung).
- Bei wesentlichen Feststellungen in einzelnen Dienststellen oder gemeinsamen Einrichtungen können auch mit Umsetzungsverantwortlichen vor Ort Empfehlungs- und Maßnahmenkataloge vereinbart werden.
Anlage
Richtlinien des Vorstands für die Interne Revision der BA, Stand 4.1.2011 (
PDF, 64 KB)



Bundesagentur für Arbeit