HEGA 07/07-21 - Organisation der Bereiche Arbeitnehmer-Leistung in den Geschäftsstellen

POE 6 - 1111.3 / 2600 / 7001 / 7020.2

20.07.2007
31.12.2013
ja

Zusammenfassung

Dieser HEGA-Beitrag beinhaltet Ausführungen zur Einführung von Mindeststandards für den Antragsservice und das Bearbeitungsbüro in den Geschäftsstellen zur Aufrechterhaltung der Bearbeitungsqualität und einer effizienten Aufgabenerledigung auch bei verringertem Personaleinsatz. Die Weisung gilt ausdrücklich ebenso für die AA in g.T.

1. Ausgangslage

Im Verlauf des Jahres 2007 werden aus dem Bereich Arbeitnehmer-Leistung 1.000 Stellen für Plankräfte in verschiedenen Wertigkeiten abgezogen. Diese werden wertgleich in den Bereich der Arbeitsvermittlung umgeschichtet bzw. in Stellen der Tätigkeitsebene IV (TE IV) umgewandelt und wirkungsorientiert in den Bereich der Arbeitsvermittlung umgeschichtet. In diesem Zusammenhang wird auf die E-Mail-Info Personal / Organisationsentwicklung (POE) vom 09.02.2007 – Personalhaushalt der BA für das Haushaltsjahr 2007 hingewiesen.

Der Bereich Arbeitnehmer-Leistung befindet sich damit im Spannungsfeld zwischen dem Abzug der Stellen und dem Bestreben, Flächenpräsenz zu gewährleisten sowie die Bearbeitungsqualität zu sichern. Notwendige Anpassungen müssen unter Berücksichtigung der nachstehenden geschäftspolitischen Rahmenbedingungen vorgenommen werden:

  • Die BA zieht sich nicht aus der Fläche zurück.
  • Die Geschäftsstellenstrukturen bleiben im Wesentlichen erhalten.
  • Anpassungen erfolgen nur im Einzelfall.

2. Mindeststandards

Zur Sicherstellung einer effizienten Aufgabenerledigung und zur Aufrechterhaltung der Bearbeitungsqualität werden Mindeststandards für den Bereich Arbeitnehmer-Leistung eingeführt.

Die Mindeststandards beschreiben das Dienstleistungsangebot, wie es im Regelfall in Geschäftsstellen vorzuhalten ist, und bilden damit die Grundlage für künftige (aufbau- und ablauforganisatorische) Entscheidungen der Zentrale. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei der Wahrnehmung von SGB II-Aufgaben in getrennter Trägerschaft, kann im Rahmen der dezentralen Entscheidungskompetenz mit Zustimmung der Zentrale von diesen Mindeststandards abgewichen werden.

2.1 Mindeststandards für den Antragsservice

Der Antragsservice mit terminierter und qualifizierter Antragsbearbeitung wird nach Bedarf, d.h. nach Abwägung zwischen Kundenorientierung/-aufkommen und Wirtschaftlichkeit, in den Geschäftsstellen vorgehalten.

Wo kein Antragsservice vorgehalten wird, ist durch die Eingangszone die Terminierung im Antragsservice einer anderen Geschäftsstelle bzw. der Hauptagentur zu bewerben und ggf. ein Termin zu buchen. Sollte auf einer Abgabe des Alg-Antrages in der Geschäftsstelle (Eingangszone) bestanden werden, ist der Antrag entgegenzunehmen und an den Antragsservice weiterzuleiten.

In der Eingangszone entgegengenommene Anträge sind als Postanträge zu werten (vgl. HEGA 11/05 lfd. Nr. 07); in COLIBRI ist im Dialogfenster zum Bearbeiten der Controllingdaten das Kontrollkästchen „postalische Antragsrückgabe“ zu markieren.

2.2 Mindeststandards für das Bearbeitungsbüro

Ein Bearbeitungsbüro Arbeitnehmer-Leistung (inkl. Antragsservice) wird in der Geschäftsstelle vorgehalten, wenn der Arbeitsanfall mindestens einen Stellenansatz von 5,5 Stellen für Plankräfte im Bereich Arbeitnehmer-Leistung in folgender qualitativer und quantitativer Schichtung rechtfertigt:

  • 1 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Arbeitnehmer-Leistung SGB III,
  • 4 Fachassistentinnen / Fachassistenten (davon 2 im Antragsservice) und
  • 0,5 Teamassistentinnen / Teamassistenten.

Das Bearbeitungsbüro mit 5,5 Stellen für Plankräfte (ohne Teamleiter/in) ist nach Bündelung und Integration mit der Eingangszone ein Team im Sinne des KuZ-Leitfadens (siehe Ziffer 3.2 Option 5).

Je nach den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Entfernungen, Verkehrsverhältnisse) sind Bearbeitungsbüros auch geschäftsstellenübergreifend zu bilden. Zur Sicherstellung der Fachlichkeit der Teamleiter soll in diesen Fällen die Bildung von Teams, die nur Aufgaben aus dem Bereich Arbeitnehmer-Leistung wahrnehmen, angestrebt werden.

3. Führungstechnische Zusammenlegung von Geschäftsstellen

In Einzelfällen können je nach örtlichen Verhältnissen (u.a. Entfernungen, Verkehrsverhältnisse) Geschäftsstellen führungstechnisch zusammengelegt werden. Bei notwendigen Anpassungen ist vor Ort immer eine sachgerechte Abwägung zwischen den Polen der Wirtschaftlichkeit und der Kundenorientierung vorzunehmen.

4. Sonstiges

Soweit infolge der Umsetzung der Mindeststandards Personalmigration erforderlich ist, wird auf die HEGA 4/2005 - lfd. Nr. 15 „Personalkonzept im Rahmen der Organisationsreform der BA“ verwiesen.

5. HPR-Beteiligung

Der HPR wurde beteiligt.