HEGA 04/2005, lfd. Nr. 13 - „Girokonto für jedermann“
CF 2 - 3070
20.04.2005
31.03.2012
nein
Zusammenfassung
Aus Wettbewerbsgründen darf Kunden ohne Girokonto keinesfalls eine einzelne Bank zur Aufnahme einer Kontoverbindung empfohlen werden. Vielmehr ist auf eine Empfehlung der im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Banken hinzuweisen, wonach für die Eröffnung eines Girokontos alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, in Frage kommen.
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Banken haben im Jahr 1995 die Empfehlung ausgesprochen, wonach alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Verbraucher in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet ein so genanntes ‚Girokonto für jedermann’ bereithalten. Mit dieser Empfehlung erklären sich die Banken bereit, grundsätzlich jeder Person ein Girokonto – zumindest auf Guthabenbasis – zur Verfügung zu stellen, sofern im Einzelfall nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.
Mitgliedsverbände des ZKA sind
- für die privaten Banken:
Bundesverband deutscher Banken e.V. - für die Volks- und Raiffeisenbanken:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - für die Sparkassen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband - für die Öffentlichen Banken:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass aus Wettbewerbsgründen Kunden ohne Girokonto keinesfalls eine einzelne Bank zur Aufnahme einer Kontoverbindung empfohlen werden darf. Vielmehr ist auf die oben genannte ZKA-Empfehlung hinzuweisen, wonach für die Eröffnung eines Girokontos alle Kreditinstitute, die ‚Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen’, in Frage kommen.
Weitere Informationen zur ZKA-Empfehlung sind auf der Internetseite des ZKA (www.zentraler-kreditausschuss.de; Rubrik ‚Girokonto für jedermann’) abrufbar.



Bundesagentur für Arbeit