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HEGA 01/09 - 15 - Inventarisierung von bundesfinanzierten Gütern (SGB II)

CF 5 – 1700 / 1711 / 1702 / 1705 / 3313 / 3317 / 3325 / II-5220

20.01.2009
31.12.2013
ja

Zusammenfassung

Die Ausführungen der HEGA 07/06 lfd. Nr. 22 zur Erfassung aller aus Bundesmittel beschafften Güter für die Träger SGB II im Bestandssystem Cobra.im (Kap. 6 und 7) werden an die Neuregelung der Verwaltungskostenabrechnung (VKA) SGB II angepasst.

1. Ausgangssituation

Mit HEGA 07/06 lfd. Nr. 22 wurde die Erfassung aller aus Bundesmitteln beschafften Güter für die Träger SGB II im Bestandssystem Cobra.im (Kapitel 6 und 7) geregelt.

Mit E-Mail CF 2 vom 10.02.2006 in der aktualisierten Fassung vom 10.12.2008 dient ab 2009 das Kapitel 6 ausschließlich zur Darstellung der Buchungsergebnisse aus dem Ressourcenverbrauch, welcher organisatorisch isoliert und zu 100 % dem Rechtskreis SGB II zugeordnet werden kann. Dazu zählen Aufwände, die direkt in den gE, dem VG-Bereich der Zentrale einschließlich nachgeordneter Bereiche entstehen.

Im Vorgriff hierzu wurden mit E-Mail-Info CF vom 27.11.2008 für die Bewirtschaftung und Abrechnung von Ausgaben im Rahmen des Immobilien- und Inventarmanagements für den Rechtskreis SGB II ergänzende Weisungen bekanntgegeben.

Die Ausführungen werden an die Neuregelung der Verwaltungskostenabrechnung (VKA) SGB II angepasst.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

- entfällt -

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Mit der vorliegenden HEGA werden die HEGA 07/06 lfd. Nr. 22 aufgehoben und die Vorgaben von CF 2 zur Neuregelung der VKA SGB II ab dem 01.01.2009 umgesetzt.

4. Einzelaufträge

Die IS Infrastruktur, die FBA, die ZAV, die Hochschule der BA werden gebeten,

  1. die Ersterfassung in Cobra.im von infrastrukturellen Gütern für den Rechtskreis SGB II mit Rechnungsanweisung im Haushaltsjahr 2008 unter einer Buchungsstelle des Kap. 6 vorzunehmen.
  2. alle Objekte, die durch die IS Infrastruktur über die Serviceleistung II.7 für den Rechtskreis SGB II beschafft und 2009 zahlungswirksam angewiesen werden, sind erstmalig in Cobra.im unter einer Buchungsstelle des Kap. 7 zu erfassen.
  3. Alle unter Kap. 6 in Cobra.im bereits erfassten gemieteten Objekte (Kopiergeräte) sind auszusondern und unter Kapitel 7 zwingend bis zum 31.01.2009 neu zu erfassen, da bereits am 01.02.2009 die geänderten Daten für die KLR-BA bereitstehen müssen.

Nimmt eine gE die fakultative Serviceleistung II.7 SGB II (Inventarmanagement) nicht in Anspruch, ist sie für die sachgerechte Durchführung der Inventarisierung selbst verantwortlich.

Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen.

Anlage:

Neufassung der Weisungen zur Inventarisierung von bundesfinanzierten Gütern – SGB II