HEGA 07/07-20 - Neuorganisation der Fachdienste der BA: Technischer Beratungsdienst
POE 6 - 1114 / 1412.9 / 1920.1 / 2711 / 2720
20.07.2007
31.12.2012
ja
Zusammenfassung
Dieser HEGA-Beitrag beschreibt die Neuorganisation des Technischen Beratungsdienstes.
- 1) Anlass und Ziele der Neuorganisation
- 2) Organisation auf Agenturebene im Internen Service
- 3) Regionalorganisation des Technischen Beratungsdienstes
- 4) Zentrale Steuerung des Technischen Beratungsdienstes
- 5) Personalwirtschaftliche Regelungen
- 6) Regelungen zur KLR
- 7) Beteiligung des Hauptpersonalrates
Der Technische Beratungsdienst wird mit dem Personal- und Infrastrukturbereich verzahnt und in die Internen Services der AA integriert. Die regionalen Steuerungseinheiten werden im BA-Service-Haus verankert.
1) Anlass und Ziele der Neuorganisation
Das Aufgabengebiet des Technischen Beratungsdienstes weist eine große Übereinstimmung mit wichtigen Geschäftsfeldern des Internen Service auf. Dies gilt insbesondere für alle Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes.
Die Überführung in die neue Struktur erfolgt zum 01.08.2007.
Durch eine Optimierung der Leitungsspannen wird eine Verbesserung der Führung und Steuerung des Technischen Beratungsdienstes erreicht, sowie ein nachhaltiges Qualitätsmanagement im TBD sichergestellt. Deshalb bietet es sich an, diesen in den Internen Service zu integrieren.
2) Organisation auf Agenturebene im Internen Service
Die bundesweit ca. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TBD in den Agenturen für Arbeit werden zum 01.08.07 unter Beibehaltung ihres bisherigen Dienst-/Arbeitsortes in die Agentur für Arbeit versetzt, der der jeweilige Interne Service zugeordnet ist. In jedem Internen Service betreuen -je nach Auslastung und erforderlichen Reisewegen- ein bis zwei Technische Berater/innen die Dienststellen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Näheres wird durch die Leiterin/ den Leiter des Technischen Beratungsdienstes der Zentrale nach dem jeweiligen Auslastungsgrad festgelegt.
Die Berater/innen werden dienstaufsichtlich der/dem Geschäftsführer/in Interner Service unterstellt. Aufgrund ihrer besonderen Fachaufgaben mit zahlreichen Querschnittsfunktionen werden die TB fachaufsichtlich der regional zuständigen Steuerungseinheit im BA-SH unterstellt.
3) Regionalorganisation des Technischen Beratungsdienstes
Als mittlere Steuerungsinstanz werden 5 Steuerungseinheiten eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in das BA-SH versetzt. Arbeits- und Dienstorte sind die folgenden RD:
- RD NSB für die Steuerungseinheit der RD-Bezirke NSB und Nord
- RD BB für die Steuerungseinheit der RD-Bezirke BB und SAT
- RD NRW für Steuerungseinheit des RD-Bezirks NRW
- RD BW für die Steuerungseinheit der RD-Bezirke H/RPS und BW
- RD BY für die Steuerungseinheit der RD-Bezirke BY und S
Durch diese Zusammenlegungen werden überschaubare Leitungsspannen von durchschnittlich 16 Technischen Beratern/-innen erreicht, die von einer Führungskraft betreut werden können. Jedem dieser Verbünde steht eine Leitende Technische Beraterin bzw. ein Leitender Technischer Berater vor. Diese/r steuert die Personalressourcen und übt die Fachaufsicht im jeweiligen Verbund aus. Die/der Leiter/in des Regionalverbundes untersteht fachaufsichtlich dem TB der Zentrale und dienstaufsichtlich der/dem Leiterin/Leiter des BA-SH.
In jedem gestützten RD-Bezirk (Nord, Hessen, RPS, Sachsen, SAT) wird eine Technische Beraterin/ ein Technischer Berater als Vertreter/-in für die Verbundsleitung benannt.
Die Regionaldirektionen, in denen Steuerungseinheiten der Fachdienste untergebracht sind, stellen sicher, dass die Infrastruktur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste in aufgabenorientiertem Umfang zur Verfügung steht. Dies beinhaltet die Bereitstellung, Einrichtung und technische Ausstattung der Diensträume. Außerdem ist der für den laufenden Dienstbetrieb erforderliche Geschäftsbedarf zur Verfügung zu stellen. Die Aufgabe beinhaltet weiterhin die Durchführung der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten und die Sicherstellung des IKT-Betriebes.
Für die im Zusammenhang mit der Integration des TBD in die Internen Services notwendigen Personalmaßnahmen gilt die HEGA 4/2005 Nr. 15 entsprechend.
4) Zentrale Steuerung des Technischen Beratungsdienstes
Die Leiterin oder der Leiter des TBD in der Zentrale steuert den gesamten TBD. Sie/er übt die Fachaufsicht über die Steuerungsinstanzen aus.
Zur Führungsunterstützung der Leiterin bzw. des Leiters des TBD der BA und zur Überwachung der Aufgabenwahrnehmung in der Arbeitssicherheit wird in der Zentrale der Dienstposten, bzw. die Tätigkeit eines Spezialisten für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung eingerichtet, die gleichzeitig die Vertretung der Leiterin/ des Leiters des TBD in der Zentrale wahrnimmt.
5) Personalwirtschaftliche Regelungen
Die im Zusammenhang mit der personalwirtschaftlichen Umsetzung des Organisationskonzeptes erforderlichen Stellenregelungen erfolgen einzelfallbezogen.
6) Regelungen zur KLR
Der Technische Beratungsdienst wird der vorhandenen / ggf. einzurichtenden „Kostenstelle des Ärztlichen Dienstes / Technischen Beratungsdienst der Agentur für Arbeit“ zugeordnet, in dem der Interne Service angesiedelt ist. Sofern der Technische Berater für Agenturen in verschiedenen IS tätig ist, ist er der Agentur mit IS-Stützpunkt zuzuordnen, in der er überwiegend seine Arbeit verrichtet.
7) Beteiligung des Hauptpersonalrates
Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt



Bundesagentur für Arbeit