HEGA 07/07-19 - Neuorganisation der Fachdienste der BA: Psychologischer Dienst
POE 6 - 1114 / 1412.9 / 1911.1 / 1911.2 / 2716 / 2711
20.07.2007
31.12.2012
ja
Zusammenfassung
Dieser HEGA-Beitrag beschreibt die Neuorganisation des Psychologischen Dienstes.
- 1) Ziele
- 2) Allgemeines
- 3) Organisation auf Agenturebene
- 4) Regionalorganisation
- 5) Organisationseinheiten am Standort Nürnberg des BA-SH
- 6) Zentrale Steuerung
- 7) Sonstiges
Die Organisation des Psychologischen Dienstes wird optimiert. Die organisatorischen Veränderungen beziehen sich auf die Einrichtung von Steuerungseinheiten im BA-Service-Haus, die Zuordnung der Psychologischen Dienste auf Ebene der Agenturen für Arbeit und die Festlegungen zu den Unterstellungsverhältnissen des Personals des Psychologischen Dienstes.
1) Ziele
Durch eine Klärung der Unterstellungsverhältnisse des Personals des Psychologischen Dienstes und die Optimierung der Leitungsspannen sollen eine Verbesserung der Führung und Steuerung des PD erreicht sowie eine vermeidbare Personalmigration ohne Zustimmung des PD verhindert werden. Schließlich soll ein angemessenes Qualitätsmanagement sichergestellt werden.
Die Überführung in die neue Struktur erfolgt zum 01.08.2007.
2) Allgemeines
A. Fach- und Dienstaufsicht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PD in den Agenturen für Arbeit bleiben Beschäftigte ihrer jeweiligen Dienststelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PD in den Regionaldirektionen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BA-Service-Hauses.
Fachaufsicht
Die Fachaufsicht über die PD in den AA liegt bei den Steuerungseinheiten im BA-Service-Haus. Die Fachaufsicht über die Steuerungseinheiten wird durch die Leiterin bzw. den Leiter des PD in der Zentrale ausgeübt. Die Steuerungseinheiten im BA-Service-Haus sind neben der Führung und Steuerung der PD in den AA zuständig für die Erstellung fachlicher Vorgaben im Rahmen der Aufgabenerledigung.
Dienstaufsicht
Die Dienstaufsicht und die Ordnung des Dienstbetriebes liegen bei der Geschäftsführung der jeweiligen Dienststelle.
Die Aufgabenerledigung des PD betreffende Personalmaßnahmen (insbesondere Abordnungen, Versetzungen und Umsetzungen von Personal innerhalb des PD) sowie personalwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere Verlegungen von Stellen des PD, die zum Beispiel im Rahmen von Belastungsausgleichen zwischen PD erforderlich sind, sind auf Veranlassung der jeweiligen Steuerungseinheit umzusetzen. Entsprechende RD-bezirksübergreifende Stellenregelungen werden vom Personalbereich der Zentrale getroffen.
Dienstreisen, Urlaube und Sonderurlaube werden vom Leitenden Psychologen der jeweiligen Steuerungseinheit genehmigt, sowie Überstunden angeordnet und fachlich-organisatorische Abläufe festgelegt.
Personalmaßnahmen, die Einfluss auf die fachliche Aufgabenerledigung haben (insbesondere Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen), bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Steuerungseinheit, ggf. im Einvernehmen mit dem PD in der Zentrale.
Faktisch besteht kein Zugriffsrecht der Regionaldirektionen und der Agenturen für Arbeit auf das Personal und die Stellenausstattung der Psychologischen Dienste. Personalwirtschaftliche Änderungen der Stellenausstattung (quantitativ und qualitativ) können nur im Benehmen mit dem Personalbereich der Zentrale und Vorstandsbereich Grundsicherung der Zentrale erfolgen.
B. Infrastruktur und räumliche Unterbringung
Die Psychologischen Dienste auf der Ebene der Agenturen für Arbeit sind im Dienstgebäude der Agentur, in dem sich auch die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte befinden, unterzubringen. Nur auf diese Weise ist die im Rahmen der Reform der Bundesagentur für Arbeit vorgesehene engere fachliche Zusammenarbeit zwischen den Vermittlungs- und Beratungsfachkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes zu gewährleisten.
Der örtlich zuständige IS sowie die Regionaldirektionen, in denen Steuerungseinheiten der Fachdienste untergebracht sind, stellen sicher, dass die Infrastruktur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste in aufgabenorientiertem Umfang zur Verfügung steht. Dies beinhaltet die Bereitstellung, Einrichtung und technische Ausstattung der Diensträume. Außerdem ist der für den laufenden Dienstbetrieb erforderliche Geschäftsbedarf zur Verfügung zu stellen. Die Aufgabe beinhaltet weiterhin die Durchführung der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten und die Sicherstellung des IKT-Betriebes.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit der Neuorganisation des PD sind keine personalwirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere keine Stellenmehrungen und Stellenhebungen verbunden.
3) Organisation auf Agenturebene
Das Dienstleistungsangebot des Psychologischen Dienstes wird in jeder Agentur für Arbeit vorgehalten.
Zugleich werden die Psychologischen Dienste der Agenturen für Arbeit mit weniger als zwei Planstellen für Psychologinnen/Psychologen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten dem Psychologischen Dienst einer anderen Agentur für Arbeit fachlich-organisatorisch zugeordnet (siehe Anlage), um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung (z.B. durch Vertretungen bei Urlaub, Krankheit usw.) in eigener Verantwortung sicherstellen zu können. Die neue Gebietsabgrenzung orientiert sich an der Struktur der Internen Services. Die Funktion der Einzigen Psychologin/des Einzigen Psychologen einer Agentur für Arbeit entfällt.
4) Regionalorganisation
Im BA-Service-Haus werden zehn Steuerungseinheiten mit jeweils einer/einem Leitenden Psychologin/Leitenden Psychologen, einer/einem Fachpsychologin/Fachpsychologen und einer/einem Fachassistentin/Fachassistenten eingerichtet.
Gleichzeitig werden folgende Zuordnungen vorgenommen:
Die Psychologischen Dienste der Agenturen in den Bezirken der Regionaldirektion
- N und NSB,
- BB und SAT,
- BW und H/RPS,
- BY und S
sowie in dem Bezirk der Regionaldirektion NRW werden jeweils durch zwei Steuerungseinheiten betreut.
Mit dieser Zuordnung wird zum einen der besonderen Form der Fachaufsicht im Psychologischen Dienst Rechnung getragen und zum anderen eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung durch gegenseitige Stützung bei Kapazitätsengpässen sichergestellt.
Dienstort der jeweiligen Steuerungseinheit ist der Sitz der Regionaldirektion, in deren Bezirk die zu steuernden Psychologischen Dienste liegen; der Dienstort der Steuerungseinheit für die Psychologischen Dienste der Bezirke H/RPS ist Saarbrücken.
Die Zuordnung der durch die jeweilige Steuerungseinheit zu betreuenden örtlichen Psychologischen Dienste ist in der Anlage dargestellt. Die Steuerungseinheit mit Sitz in Sachsen steuert auch die Psychologischen Dienste der AA Bayreuth, Weiden, Coburg und Hof. Aufgabe der Steuerungseinheiten sind die Dienstaufsicht im übertragenen Rahmen und die Fachaufsicht über die Psychologischen Dienste in den Agenturen sowie die Durchführung des Fachcontrollings. Fachaufsicht und Fachcontrolling sind hoch personalintensive Maßnahmen der Qualitätssicherung und wegen der erforderlichen örtlichen Präsenz für die Leitenden Psychologinnen/Leitenden Psychologen mit überdurchschnittlicher Reisetätigkeit verbunden.
Um die Zusammenarbeit zwischen dem operativen Bereich der AA und den Fachdiensten vor Ort steuern zu können, sind die Steuerungseinheiten der Fachdienste in dem für die Aufgabenerledigung notwendigen Umfang (Abstimmung über Ziele und Aufträge aus den Bereichen SGB II und SGB III) in die Geschäftsabläufe der RD einzubinden.
Auch für die angemessene Inanspruchnahme der nicht fallbezogenen Dienstleistungen des PD empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit der Geschäftsführung der RD.
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Steuerungseinheiten im BA-Service-Haus werden die bisher bei den RD ausgewiesenen Stellen für Plankräfte des Psychologischen Dienstes von den RD an die Zentrale zurückgegeben und dem BA-Service-Haus zugeteilt.
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei nötigen Personalmigrationen wird auf die HEGA 4/2005 Nr. 15 „Personalkonzept im Rahmen der Organisationsreform der BA“ verwiesen. Hier sind die für die Errichtung von Stützpunkten getroffenen Regelungen zur Personalmigration analog anzuwenden.
5) Organisationseinheiten am Standort Nürnberg des BA-SH
Der Psychologische Dienst der BA verfügt derzeit am Standort Nürnberg innerhalb des BA-SH über die selbstständigen Organisationseinheiten „Psychologische Fach- und Fallarbeit“ und „Angewandte Psychologische Forschung und Entwicklung“ am Standort Nürnberg. Diese Organisationseinheiten sind der Leiterin / dem Leiter des Psychologischen Dienstes der BA unmittelbar unterstellt. Sie bleiben in Aufgabe und Struktur unverändert.
6) Zentrale Steuerung
Die Gesamtverantwortung für den Psychologischen Dienst der BA obliegt der Leiterin bzw. dem Leiter des Psychologischen Dienstes in der Zentrale. Die Stellvertreterin/der Stellvertreter der Leiterin/des Leiters in der Zentrale leitet in deren/dessen Auftrag die Organisationseinheit „Psychologische Fach- und Fallarbeit“ im BA-Service-Haus.
7) Sonstiges
Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt

Bundesagentur für Arbeit