HEGA 07/07-18 - Neuorganisation der Fachdienste der BA: Ärztlicher Dienst
POE 6 - 1114 / 1900 / 1900.1 / 1900.7 / 2711 / 2713 / 2716
20.07.2007
31.12.2012
ja
Zusammenfassung
Dieser HEGA-Beitrag beschreibt die Neuorganisation des Ärztlichen Dienstes.
- 1. Anlass und Ziele der Neuorganisation
- 2. Allgemeines
- 3. Organisation auf Agenturebene – Anpassung der ÄD- Agenturverbundzuschnitte
- 4. Regionalorganisation des Ärztlichen Dienstes
- 5. Sozialmedizinisches Kompetenzzentrum im BA-SH
- 6. Zentrale Steuerung des Ärztlichen Dienstes
- 7. Sonstiges
1. Anlass und Ziele der Neuorganisation
Durch eine Klärung der Unterstellungsverhältnisse des Personals des Ärztlichen Dienstes und die Optimierung der Leitungsspannen sollen eine Verbesserung der Führung und Steuerung des ÄD erreicht sowie die Personalmigration ohne Zustimmung des ÄD verhindert werden. Schließlich soll ein angemessenes Qualitätsmanagement in den Fachdiensten sichergestellt werden.
Die Umstellung auf die neu zugeschnittenen ÄD-Agenturverbünde (u.a. IT-Verfahren des ÄD) und die Einrichtung der ÄD-Verbünde auf Regionalebene erfolgen zum 1. August 2007. Hinsichtlich der personellen Ausstattung ist auf die vorhandenen Personalkapazitäten des ÄD zurückzugreifen.
2. Allgemeines
A. Anpassungen der HEGA 02/2005 und Aufhebung der HEGA 11/2004
Mit HEGA 02/2005; Nr. 26 wurden in Umsetzung des Fachkonzepts des Ärztlichen Dienstes auf Ebene der Agenturen ÄD-Agenturverbünde gebildet. Diese ÄD - Agenturverbünde haben sich bewährt. Sie sollen nun in ihrem Zuschnitt an die Internen Services (IS) angepasst werden. Insofern modifiziert diese HEGA die HEGA 02/2005; Nr. 26 insbesondere im Hinblick auf deren Anlage 1. Die HEGA 11/2004; Nr. 20 zur Bildung von Regionaldirektions-Verbünden im Ärztlichen Dienst ist hiermit aufgehoben.
B. Fach- und Dienstaufsicht
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÄD auf Agenturebene bleiben wie bisher Beschäftigte ihrer jeweiligen Dienststelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÄD in den Regionaldirektionen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BA-Service-Hauses.
Fachaufsicht
Die Fachaufsicht über die ÄD in den AA liegt bei den ÄD-Agenturverbünden. Die ÄD-Regionalverbünde üben die Fachaufsicht über die ÄD-Agenturverbünde aus. Die Fachaufsicht über die ÄD-Regionalverbünde wird in der Zentrale wahrgenommen. Die fachlich vorgesetzte Ebene ist zuständig für die Führung und Steuerung der ÄD der nachgeordneten Ebene. Ihre fachlichen Vorgaben beziehen sich in ihren Auswirkungen auch auf die Stellenausstattungen.
Dienstaufsicht und Dienstbetrieb
Die Dienstaufsicht und die Ordnung des Dienstbetriebes liegen bei der Geschäftsführung der jeweiligen Dienststelle.
Die Aufgabenerledigung des ÄD betreffende Personalmaßnahmen (insbesondere Abordnungen, Versetzungen, und Umsetzungen von Personal innerhalb des ÄD) sowie personalwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere Verlegungen von Stellen des ÄD, die zum Beispiel im Rahmen von Belastungsausgleichen zwischen ÄD erforderlich sind, sind auf Veranlassung der fachlich vorgesetzten Ebene des ÄD umzusetzen. Entsprechende RD-bezirksübergreifende Stellenregelungen werden von der Zentrale (POE 3) getroffen.
Dienstreisen, Urlaube, Sonderurlaube, Überstunden und interne organisatorische Abläufe werden von der vorgesetzten fachlichen Ebene koordiniert.
Personalmaßnahmen, die Einfluss auf die fachliche Aufgabenerledigung haben (insbesondere Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen), bedürfen der Zustimmung der jeweiligen vorgesetzten fachlichen Ebene, ggf. im Einvernehmen mit dem ÄD in der Zentrale.
Faktisch besteht kein Zugriffsrecht des BA-SH, der Regionaldirektionen und der Agenturen für Arbeit auf das Personal und die Stellenausstattung des ÄD. Personalwirtschaftliche Änderungen der Stellenausstattung (quantitativ und qualitativ) können nur im Benehmen mit POE 3 der Zentrale und dem Vorstandsbereich Grundsicherung erfolgen.
C. Infrastruktur und räumliche Unterbringung
Die für die Aufgabenerledigung und den laufenden Dienstbetrieb erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung einschließlich der Erfordernisse für einen störungsfreien IKT-Betrieb ist durch die Dienststelle sicherzustellen. Die räumliche Unterbringung hat die Erfordernisse einer engen fachlichen Zusammenarbeit zwischen den Vermittlungs- und Beratungsfachkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÄD zu berücksichtigen.
D. Personalmigration
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei nötigen Personalmigrationen wird auf die HeGa 4/2005 – lfd. Nr. 15 „Personalkonzept im Rahmen der Organisationsreform der BA“ verwiesen. Die im Zusammenhang mit der personalwirtschaftlichen Umsetzung des Organisationskonzeptes erforderlichen Stellenregelungen erfolgen einzelfallbezogen.
3. Organisation auf Agenturebene – Anpassung der ÄD- Agenturverbundzuschnitte
3.1 Neuzuschnitt der ÄD-Agenturverbünde
Die Zuschnitte der ÄD-Agenturverbünde werden an die Gebietsabgrenzung der IS angepasst.
Die einzige Ausnahme hiervon bildet der IS Berlin. Aus führungs- und steuerungstechnischen Gesichtspunkten werden im Bereich des IS Berlin zwei ÄD-Agenturverbünde (Berlin Mitte und Berlin Nord/Süd) gebildet.
Der an die IS angepasste neue Zuschnitt der 33 ÄD -Agenturverbünde ergibt sich aus der Anlage; er berücksichtigt insbesondere flächenmäßige, geographische und personelle Gesichtspunkte.
3.2 Personelle Auswirkungen
Die neu zugeschnittenen ÄD - AA - Verbünde bestehen fast ausnahmslos aus den an die IS angepassten bisherigen Verbünden. Die bisherigen Leitenden Ärztinnen / Ärzte der ÄD - Agenturverbünde behalten ihren bisherigen Dienstposten/ ihre bisherige Tätigkeit mit unverändertem Aufgabenbereich für einen nur im Zuschnitt veränderten ÄD - Agenturverbund.
In den beiden Fällen, in denen jeweils zwei Verbundsitze bisheriger ÄD -Agenturverbünde in einem neuen ÄD-Agenturverbund aufgehen (ÄD – Agenturverbünde NRW West und SAT Mitte), ist die Besetzung der Stelle der Leitenden Ärztin / des Leitenden Arztes des neuen ÄD–Agenturverbundes im Falle, dass die bisherigen Verbundleiter/-innen beide für die Tätigkeit der Verbundleiterin/des Verbundleiters in Frage kommen, nach Besteignung vorzunehmen. Dem/der Verbundleiter/-in, der/die nicht Verbundleiter/-in des neuzugeschnittenen ÄD-Agenturverbundes wird, ist die Tätigkeit eines Arztes/einer Ärztin im ÄD am bisherigen Dienstort zu übertragen.
Mit der Neuorganisation des ÄD sind keine personalwirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere keine Stellenmehrungen und Stellenhebungen verbunden.
3.3 Sitz des ÄD - Agenturverbundes
Sitz eines ÄD - Agenturverbundes ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit, die IS-Standort ist bzw. im Falle eines ÄD - Agenturverbundes, der zwei Interne Services umfasst, der Standort eines der beiden IS. Die entsprechenden Sitze der einzelnen ÄD - Agenturverbünde enthält die Übersicht der Anlage.
Diese Sitze der ÄD-Agenturverbünde sollen zu Zentren des differenzierten Dienstleistungsangebots des ÄD entwickelt werden und dabei Aufgaben im Zusammenhang mit der betriebsärztlichen Versorgung und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement der BA wahrnehmen. Zudem ist vorgesehen, diese Zentren im Bereich des nichtärztlichen Personals zu verstärken.
In den wenigen Fällen, in denen der Dienstort der/des bisherigen ÄD-Verbundleiterin / Verbundleiters nach Anpassung des Zuschnitts noch nicht mit dem Sitz eines Internen Service übereinstimmt, ist die Stelle der Leiterin/des Leiters der ÄD-Agenturverbünde bereits an den festgelegten neuen ÄD-Verbundsitz zu verlegen. Aus wichtigen personellen Gründen kann vorübergehend, längstens für einen Zeitraum von 2 Jahren, der derzeitige Verbundsitz als Dienstort der Verbundleiterin/des Verbundleiters beibehalten werden. Der Dienstort der Leiterin/ des Leiters des ÄD - Agenturverbundes ist jedoch bereits dann an den neuen Verbundsitz zu verlegen, wenn
- durch die Weiterentwicklung der arbeitsteiligen und zentralisierten Arbeitsweise der ÄD-Agenturverbund von der Leiterin/dem Leiter nur noch am festgelegten Verbundsitz am IS-Standort sachgerecht geführt werden kann,
- im ÄD am IS-Standort eine Stelle frei ist oder
- bei größeren ÄD-Agenturverbünden eine anderweitige Vakanz im ÄD zur Einrichtung der neuen Verbundleiterstelle am IS-Standort verwendet werden kann.
4. Regionalorganisation des Ärztlichen Dienstes
Als mittlere Steuerungsinstanz werden im BA-SH fünf ÄD-Regionalverbünde eingerichtet:
- ÄD-Regionalverbund „Nord“ für die Bezirke der RD NSB und Nord
- ÄD-Regionalverbund „Ost“ für die Bezirke der RD BB und SAT
- ÄD-Regionalverbund „Südost“ für die Bezirke der RD BY und S
- ÄD-Regionalverbund „Südwest“ für die Bezirke der RD RPS, H und BW
- ÄD-Regionalverbund „West“ für den Bezirk der RD NRW.
Aufgabe der ÄD-Regionalverbünde ist die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die ÄD-Verbünde sowie die Wahrnehmung von Fachaufgaben im Zusammenhang mit dem Fachcontrolling und dem Gesundheitsmanagement.
Um die Zusammenarbeit zwischen dem operativen Bereich der AA und den Fachdiensten vor Ort steuern zu können, sind die Steuerungseinheiten der Fachdienste in dem für die Aufgabenerledigung notwendigen Umfang (Abstimmung über Ziele und Aufträge aus den Bereichen SGB II und SGB III) in die Geschäftsabläufe der RD einzubinden.
Die ÄD-Regionalverbünde (Steuerungseinheiten im BA-SH) werden jeweils von einer Leitenden Ärztin/einem Leitenden Arzt geführt und gesteuert und verfügen über folgende weitere Personalausstattung: 1 Ärztin/Arzt (Fachcontrolling / Qualitätssicherung / Gesundheitsmanagement), 2 Fachkräfte und 1 Arztassistent/-in.
Im Zusammenhang mit der Einrichtung der ÄD-Regionalverbünde werden die bisher bei den RD ausgewiesenen Stellen für Plankräfte des Ärztlichen Dienstes von den RD an die Zentrale zurückgegeben und dem BA-Service-Haus zugeteilt.
Dienstort der jeweiligen Steuerungseinheit der ÄD-Regionalverbünde im BA-SH ist für den
- ÄD-Regionalverbund Nord der Sitz der RD NSB
- ÄD-Regionalverbund Ost der Sitz der RD BB
- ÄD-Regionalverbund Südost der Sitz der RD BY
- ÄD-Regionalverbund Südwest der Sitz der RD H
- ÄD-Regionalverbund West der Sitz der RD NRW.
Bis die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen sind, übernehmen die vorhandenen Leitenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der schon vorgenommenen Verbundbildungen bzw. Beauftragungen die beschriebenen Aufgaben am bisherigen Dienstort.
5. Sozialmedizinisches Kompetenzzentrum im BA-SH
Der Ärztliche Dienst der BA verfügt über ein "Sozialmedizinisches Kompetenzzentrum", das aus fachlichen Gründen bei der Leitung des ÄD angesiedelt ist. Das Sozialmedizinische Kompetenzzentrum hat keine Dienst- oder Fachaufsicht gegenüber den Ärztlichen Diensten in der Linie. Es ist bereits im BA-SH angesiedelt.
6. Zentrale Steuerung des Ärztlichen Dienstes
Die Gesamtverantwortung für den Ärztlichen Dienst der BA, die Fach- und Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale sowie die Fachaufsicht über die Leitenden Ärztinnen und Ärzte der ÄD-Regionalverbünde obliegt der Leitenden Ärztin bzw. dem Leitenden Arzt der Bundesagentur für Arbeit in der Zentrale. Die Stellvertretende Leitende Ärztin/der Stellvertretende Leitende Arzt in der Zentrale leitet im Auftrag der Leitenden Ärztin/des Leitenden Arztes in der Zentrale das Sozialmedizinische Kompetenzzentrum am Standort Nürnberg des BA-Service-Hauses.
7. Sonstiges
Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.

Bundesagentur für Arbeit