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HEGA 01/11 - 06 - Aktualisierung der Geschäftsanweisungen zum SGB I, SGB X und den fachübergreifenden Regelungen des SGB III

SP III 32 – 71315 / 71319 / 71321 / 71328 / 71330 / 71331 / 71337 / 7748 / 79103 / 79116 / 1906.5

20.01.2011
19.01.2016
-
Weisung

Zusammenfassung

Aktualisierung der Geschäftsanweisungen (GA) zum SGB I, SGB X und den fachübergreifenden Regelungen des SGB III sowie Neugestaltung des Intranet-Auftritts zu den fachübergreifenden Regelungen des SGB III.

1. Ausgangssituation

Die vorhandenen GA zum SGB I, SGB X und zu den fachübergreifenden Regelungen des SGB III sind aufgrund aktueller rechtlicher Anfragen, aktueller Rechtsprechung, der Änderung der kassenrechtlichen Bestimmungen und der Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011 anzupassen.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

3.1 Die GA zu § 48 SGB I wird aktualisiert

  • Einarbeitung der Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011

3.2 Die GA zu § 103 SGB X wird aktualisiert

  • Klarstellende Aussagen in der GA zu § 103 SGB X hinsichtlich des BSG-Urteils vom 07.09.2010, AZ B 5 KN 4/08 R.

3.3 Die GA zu § 116 SGB X wird angepasst

  • Modifizierung der Regelung zur Übermittlung der Befundunterlagen durch den Ärztlichen Dienst an die Regress-Sachbearbeitung in den Regionaldirektionen (RD).
  • Bei Vorliegen der Schweigepflichtentbindung sind der Regress-Sachbearbeitung in der RD die Befunde in einem verschlossenen Umschlag zuzuleiten. Die Unterlagen dürfen durch die Regress-Sachbearbeitung der RD geöffnet werden.
  • Die Regress-Sachbearbeitung der RD stellt die Aufbewahrung der Befundunterlagen unter datenschutzrechtlichen Aspekten sicher (siehe GA Punkt 6 zu § 116 SGB X).

3.4 Die fachübergreifenden Regelungen des SGB III werden angepasst

  • Neustrukturierung der Weisungen und Bereitstellung als GA.
  • Redaktionelle Überarbeitung und Klarstellung der Aussagen.
  • Aktualisierung der Aussagen zu den IT-Anwendungen und zu den kassenrechtlichen Bestimmungen (KEBest).

3.5 Der Intranet-Auftritt zu den fachübergreifenden Regelungen des SGB III wird neu gestaltet

  • Neustrukturierung des Intranetauftritts zu den fachübergreifenden Regelungen des SGB III
  • Die aktuellen GA sind unter einem separaten Navigationspunkt aufgeführt. Die bisherigen Versionen der Weisungen sind unter dem Navigationspunkt Archiv aufgeführt.

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen

  • stellen im Rahmen der Fachaufsicht die Umsetzung des Einzelauftrages an die Agenturen für Arbeit sicher.
  • kennen die aktualisierten GA zu § 116 SGB X und stellen die Aufbewahrung der Befundunterlagen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sicher (siehe GA Punkt 6 zu § 116 SGB X).

Die Agenturen für Arbeit

  • kennen die die aktualisierten GA zum SGB I, SGB X und zu den fachübergreifenden Regelungen des SGB III und wenden diese an.