HEGA 09/08 - 13 - Qualitätsstandards und Indikatoren für Insg, Kug, Saison-Kug, Transfer-Kug und Atg
SP III 32 – 7020.2/1941/1840
20.09.2008
19.09.2012
ja
Zusammenfassung
Das im Jahr 2003 eingeführte Verfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Kennzahlen für die Ermittlung der Mindeststandards zur operativen Prozessoptimierung sowie weiterer Indikatoren wurde weiterentwickelt, um eine Bereitstellung der Daten innerhalb des Bereichscockpits in FIS zu ermöglichen. Über die Freischaltung der Daten im FIS-Cockpit wird gesondert informiert.
Unter Beteiligung von Vertretern der Praxis wurde das im Jahr 2003 eingeführte Verfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Kennzahlen für die Ermittlung der Mindeststandards zur operativen Prozessoptimierung sowie weiterer Indikatoren weiterentwickelt, um eine Bereitstellung der Daten innerhalb des Bereichscockpits in FIS zu ermöglichen.
Bei der Erfüllung der gesetzlich definierten Ziele der Arbeitsförderung stehen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Fokus. Die daraus abzuleitenden übergeordneten geschäftspolitischen Ziele mit den wesentlichen Kernelementen wurden für das Jahr 2008 im BA-Vorstandsbrief 1/2007 vom 20. Juli 2007 genannt. Zur operativen Prozessoptimierung und Unterstützung der geschäftspolitischen Ziele „hohe Kundenzufriedenheit“ und „wirkungsorientiert und wirtschaftlich arbeiten“ werden für den Bereich der Arbeitgeberleistungen (Insg, Kug, Saison-Kug, Transfer-Kurzarbeitergeld und AtG) folgende Kennzahlen (Q1-Werte) festgelegt:
- Q1 Insg: 75 %
- Q1 Kug: 80 %
- Q1 Saison-Kug: 80 %
- Q1 Transfer-Kug: 80 %
- Q1 AtG: 80 %
Der Betrachtungszeitraum für diese Auswertung ist der Kalendermonat.
Im Mindeststandard ist eine Entscheidung getroffen, wenn das Entscheidungsdatum innerhalb von 15 Arbeitstagen (Insg 20 Arbeitstage) nach Beginn der Frist liegt. Die Frist für die Ermittlung des Q1-Wertes beginnt grundsätzlich am Tag der Antragstellung (bei Insg-Anträgen am Tag der Antragstellung bei gleichzeitigem Vorliegen eines Insolvenzereignisses). Entscheidungen können sein: Bewilligungen (bei Insg-Anträgen von Arbeitnehmern und Dritten auch Vorschüsse), Ablehnungen und sonstige Erledigungen (z.B. Versagung, Zurückziehen des Antrags).
Als Arbeitstage gelten nur Tage, an denen gearbeitet wird. Arbeitsfreie Tage wie Samstag, Sonntag und bundeseinheitliche Feiertage werden bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitstage nicht berücksichtigt.
Für jeden Tag des Betrachtungszeitraumes können die Anzahl der insgesamt getroffenen Entscheidungen und die Anzahl der im Mindeststandard getroffenen Entscheidungen ermittelt werden. Dann werden die Summe aus der Anzahl der insgesamt getroffenen Entscheidungen und die Summe aus der Anzahl der im Mindeststandard getroffenen Entscheidungen gebildet und der Quotient Q1 nach folgender Formel ermittelt:
Für die unterjährige Zielnachhaltung sind die genannten Werte als Monatswerte und nicht als Jahresfortschrittswert zu betrachten. Für die Jahresendbewertung wird das Jahresmittel herangezogen.Als weitere Analysemöglichkeiten (Indikatoren) können die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags oder einer Anzeige sowie die Anzahl der Fälle (Gesamtzahl der Anträge und Anzeigen, die im Betrachtungszeitraum entschieden wurden oder am Ende des Betrachtungszeitraums noch unerledigt sind) verwendet werden. Bei der Fallanzahl wird die Bearbeitungszeit der im Betrachtungszeitraum entschiedenen Anträge und Anzeigen in folgende Zeitgruppierungen aufgeteilt:
| Zeitgruppierung für Insg: | Zeitgruppierung für Kug, Saison-Kug, Transfer-Kug und AtG: |
|---|---|
| 0 – 20 Arbeitstage | 0 – 15 Arbeitstage |
| 21 – 25 Arbeitstage | 16 – 20 Arbeitstage |
| 26 – 35 Arbeitstage | 21 – 25 Arbeitstage |
| 36 – 60 Arbeitstage | 26 – 35 Arbeitstage |
| 61 – 120 Arbeitstage | 36 – 60 Arbeitstage |
| 121 – 240 Arbeitstage | 61 – 120 Arbeitstage |
| über 240 Arbeitstage | über 120 Arbeitstage |
Die Auswertung der Qualitätsstandards und Indikatoren erfolgt unter Nutzung der IT-Verfahren coLei PC Insg, coLei PC Saison-Kug und coLei PC AtG. Die Kennzahlen und Indikatoren sollen innerhalb der Bereichscockpits in FIS ausgewiesen werden. Sobald eine korrekte Abbildung der Kennzahlen und Indikatoren gewährleistet werden kann, wird die Freischaltung erfolgen. Hierzu ergeht eine gesonderte Information.
Der HPR wurde beteiligt.

Bundesagentur für Arbeit