HEGA 04/11 - 08 - Vorgehen bei Missbrauchsverdachtsfällen in Verbindung mit Vermittlungsgutscheinen
SU II 21 – II-1203.68
20.04.2011 Bezug:
20.12.2015
Weisung (GA Nr. 9/2011)
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PDF, 103 KB)
Zusammenfassung
Um ein strukturiertes Vorgehen bei Missbrauchsverdachtsfällen in Verbindung mit Vermittlungsgutscheinen (VGS) sicherzustellen, ist der „Leitfaden Missbrauchsverdachtsverfahren VGS“ ab sofort in den Jobcentern verbindlich anzuwenden.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Derzeit gibt es bundesweit kein einheitliches Vorgehen in den Jobcentern und RD beim Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen im Zusammenhang mit der Bewilligung und Abrechnung von VGS.
Eine Prüfung durch die Interne Revision ergab, dass das bisherige Warnverfahren zur Vermeidung missbräuchlicher Inanspruchnahme von VGS in seiner Wirkung begrenzt ist.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Mit HEGA 07/08 - 09 - Implementierung des Verfahrenszweiges „Vermittlungsgutschein (VGS)“ wurde den Jobcentern in coSachNT (AV) die Möglichkeit gegeben, umfangreiche Suchmöglichkeiten zu nutzen. Es können ausgegebene und eingelöste VGS ermittelt sowie einem privaten Arbeitsvermittler, einem eHb oder einem Arbeitgeber zugeordnet werden. Die implementierte Kontrolle im Fachverfahren coSachNT ist dem Sachverhalt entsprechend zu nutzen, um bei vorliegenden Missbrauchswarnungen eine weitere Bearbeitung bzw. Auszahlung zu verhindern.
Mit HEGA 12/10 - 03 - wurde die GA VGS als Empfehlung im SGB II eingeführt. Eine Prüfung der Internen Revision SGB II hat zwischenzeitlich ergeben, dass das Warnverfahren zur Vermeidung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Vermittlungsgutscheinen in seiner Wirkung begrenzt ist, da wesentliche Elemente eines Internen Kontrollsystems fehlen bzw. unzureichend ausgeprägt sind. Der BA obliegt nach § 44b Abs. 3 SGB II die Verantwortung für die rechtmäßige Erbringung ihrer Leistungen. Die Rechtmäßigkeit der Gewährung von Vermittlungsgutscheinen ist nach den Feststellungen der Internen Revision SGB II nicht gesichert. Deshalb ist ab sofort der in der HEGA angekündigte „Leitfaden Missbrauchsverdachtsfälle VGS“ auch von den Jobcentern verbindlich anzuwenden. Das Missbrauchsrisiko beim Instrument VGS lässt sich nur dann verringern, wenn alle mit der Aufgabe betrauten Organisationseinheiten in einem strukturierten Prozess den Missbräuchen nachgehen und Verdachts- und Missbrauchsfälle transparent machen. Die Mitarbeiter/-innen sollen für das Erkennen von Verdachtsindikatoren und die Verfolgung von Missbrauchsfällen sensibilisiert und entsprechend qualifiziert werden.
4. Einzelaufträge
Regionaldirektionen (RD):
- Benennen den Jobcentern einen Ansprechpartner für die Bearbeitung von Verdachtsfällen.
Jobcenter:
- Stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter der Dienststellen den Leitfaden kennen und anwenden. Sie treffen entsprechende interne Regelungen zum Umgang mit Missbrauchs- bzw. Missbrauchsverdachtsfällen beim VGS.
- Den Jobcentern wird außerdem empfohlen, den Bereich VGS einschließlich des Missbrauchswarnverfahrens in einem angemessenen Umfang in ihr IKS einzubeziehen und durchgeführte Kontrollen zu dokumentieren.
Adressatenkreis:
- RD: GG der RD, GIS, PBL SGB II, Regionalberater
- Jobcenter: GF, BL M&I, BL Leistung



Bundesagentur für Arbeit