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HEGA 01/11 - 12 - Fachaufsicht über die Stabseinheiten/Stabsstellen für Presse und Marketing der Regionaldirektionen und Arbeitsagenturen

VV 4 – 1301.1 / 1022 / 1023 / 1074

01.01.2011
31.12.2015
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Weisung

Zusammenfassung

Die Fachaufsicht über die Pressearbeit und das Marketing der Regionaldirektionen und Arbeitsagenturen wird erstmals umfassend und einheitlich geregelt.

1. Ausgangssituation

Eine Prüfung der Internen Revision der BA zur „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (P/Ö)“ sollte herausfinden, ob Geschäftsprozesse, Fachaufsicht einschließlich Kontrollen und Krisenmanagement-Mechanismen eingerichtet sind, um die beabsichtigte Professionalisierung der Pressearbeit zu erzielen.
Der entsprechende Maßnahmenkatalog der Internen Revision empfiehlt die Implementierung einer durchgängigen und einheitlichen Fachaufsicht, die Intensivierung der Nachhaltung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die schriftliche Fixierung der Abläufe und Zuständigkeiten zwischen den unterschiedlichen Hierarchieebenen (Zentrale, RD, Agenturen).

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

3.1 Ziele und Instrumente der Fachaufsicht

Die Zentrale verfolgt mit der Neuregelung der Fachaufsicht über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing der Regionaldirektionen und Arbeitsagenturen die folgenden Ziele:

  • Bessere gemeinsame Kampagnenfähigkeit der unterschiedlichen Ebenen (Zentrale, RDen und AA) in der BA.
  • Bessere Zusammenarbeit von Führungskräften und Presse- und Marketingverantwortlichen
  • Die BA soll noch verstärkter als kompetenter Partner in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
  • Durch verbesserte Zusammenarbeit der Stabseinheiten/Stabsstellen für Presse/Marketing mit den Führungsebenen können die Themen mediengerechter aufbereitet und kritische Situationen früher erkannt werden
  • Verbesserte Integration der Presse- und Marketingverantwortlichen in die internen Informationsströme

Zur Realisierung dieser Ziele wird eine Reihe von Instrumenten und Maßnahmen zur Verfügung gestellt und nachgehalten, z.B. Kommunikationspläne, Planungsgespräche, Medienanalysen, Kundenbefragungen usw. (s. Anlage „Richtlinien zur Fachaufsicht über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Marketing der Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit“).

3.2 Verantwortlichkeiten

Die Fachaufsicht über die Stäbe Presse und Marketing der Regionaldirektionen wird durch den Vorstand der BA wahrgenommen. Dieser delegiert seine fachliche Gesamtverantwortung an die Leitung von VV 4 (Pressesprecher der BA) und SP III 6 (Marketing).

Die Beurteilerzuständigkeit für die Beschäftigten der Stäbe Presse und Marketing der Regionaldirektionen obliegt der bzw. dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der jeweiligen Regionaldirektion. Die Leitung von VV4 (Pressesprecher der BA) und SPIII 6 (Marketing) leisten einen schriftlichen Beurteilungsbeitrag.

Die Dienstaufsicht über die Stäbe Presse und Marketing der Regionaldirektionen obliegt der bzw. dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der jeweiligen Regionaldirektion.

Die Fachaufsicht über die Stabseinheiten Presse und Marketing der Agenturen wird durch Leiterinnen bzw. Leiter Presse und Marketing der jeweils zuständigen Regionaldirektion wahrgenommen.

Die Beurteilerzuständigkeit für die Beschäftigten der Stabseinheiten Presse und Marketing der Agenturen obliegt der bzw. dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der jeweiligen Agentur für Arbeit. Die Leiterinnen bzw. Leiter Presse und Marketing der jeweiligen Regionaldirektion leisten einen schriftlichen Beurteilungsbeitrag.

Die Dienstaufsicht über die Stabseinheiten Presse und Marketing der Agenturen obliegt der bzw. dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der jeweiligen Agentur.

Presse- und Marketingverantwortliche auf Ebene der Regionaldirektionen sind die Leiterinnen / Leiter Presse und Marketing – Pressesprecherinnen / Pressesprecher der RD sowie die stellvertretenden Pressesprecherinnen / Pressesprecher der RD – Erste Fachkräfte Presse und Marketing.

Presse- und Marketingverantwortliche auf Ebene der Agenturen sind die Pressesprecherinnen / Pressesprecher der Agenturen.

Die inhaltliche Beschreibung dieser Dienstposten ist in Tätigkeits- und Kompetenzprofilen bzw. Dienstpostenbeschreibungen geregelt. Die Bewertung und Zuordnung zu Tätigkeitsgruppen erfolgt in den jeweiligen Anlagen zum TV-BA bzw. im Bewertungskatalog der BA für Beamtinnen und Beamte.

Änderungen der Verantwortlichkeiten, die erheblichen Einfluss auf die fachliche Aufgabenerledigung haben (z.B. Veränderung des Dienstposten und/ oder neue Beschreibung des Tätigkeitsfeldes), werden ausschließlich unter Einschaltung der zuständigen Organisationseinheiten der Zentrale getroffen und in einem Fachkonzept gem. HEGA 12/08 - 56 geregelt.

4. Einzelaufträge

4.1 Zentrale

Die Organisationseinheiten VV 4 und SP III 6 der Zentrale nehmen im Auftrag des Vorstands die Fachaufsicht über die Stäbe Presse und Marketing der Regionaldirektionen wahr. Sie sind verantwortlich für die Kommunikation, Umsetzung und Nachhaltung der mit dieser HEGA getroffenen Regelungen.

4.2 Regionaldirektionen

Die Leiterinnen und Leiter Presse und Marketing der jeweils zuständigen Regionaldirektion nehmen die Fachaufsicht über die Stabseinheiten Presse und Marketing der Agenturen wahr. Sie sind verantwortlich für die Kommunikation, Umsetzung und Nachhaltung der mit dieser HEGA getroffenen Regelungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

4.3 Interner Service

Die Regionalen IT Services (RITS) stellen die Zugriffsmöglichkeiten der Presse- und Marketingverantwortlichen auf die jeweiligen elektronischen Ablagen gem. Teilziffer 3.4 der Anlage „Richtlinien zur Fachaufsicht über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Marketing“ sicher.

5. Koordination

Sollte eine Optimierung der in der Anlage „Richtlinien zur Fachaufsicht über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Marketing“ beschriebenen Abläufe und der Instrumente notwendig werden, wird sich die bereits bestehende Arbeitsgruppe „Fachaufsicht Presse und Marketing“ mit den Themen beschäftigen und Änderungsvorschläge erarbeiten.

6. Haushalt

Gemäß Buchungsplan sind auf die Titel 5/542 01 die Ausgaben für Presse und Marketing zu buchen. Die Titelverwaltung obliegt SP III 6 (vormals SWA5).

7. Beteiligung

Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.

Anlage

Richtlinien zur Fachaufsicht über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Marketing der Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (PDFPDF, 129 KB)