Geschäftsanweisung Nr. 24 vom 09.07.2010 - Qualitätssicherung im SGB II - Einführung des Infoboards
SU II 22 - II-8701
09.07.2010
31.07.2012
Zusammenfassung
Mit Einführung des Systems zur Qualitätssicherung im SGB II wurde den Dienststellen zur Nachhaltung der Prüfberichte (NaP) übergangsweise ein Excel-Tool zur Verfügung gestellt. Die Übergangslösung wird ab 09.07.2010 durch das neue webbasierte IT-Tool Infoboard abgelöst und die Nutzung auch für die ARGEn verbindlich geregelt.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
- 5. Beteiligung
- Anlage
1. Ausgangssituation
Mit HEGA 05/2009 - 13 (GA 13/2009) wurde das System der Qualitätssicherung im SGB II zur Sicherstellung einer rechtmäßigen und zweckmäßigen Gewährung der Bundesleistungen verbindlich eingeführt. Mit der Einführung wurde als Übergangslösung ein Excel-Tool zur Nachhaltung der Prüfberichte (NaP) zur Verfügung gestellt.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Mit der Entwicklung des IT-Tools Infoboard wird entsprechend der Empfehlungen des BRH eine systematische Qualitätssicherung im SGB II unterstützt und eine effektive Ausübung der Fachaufsicht in den AAgAw und ARGEn ermöglicht. Die BA hat als Träger der Grundsicherung für ihre Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB II die Gesamtverantwortung wahrzunehmen. Dies gilt auch, wenn die Aufgaben durch die ARGEn im Rahmen des gesetzlichen Auftrages gemäß § 44b Abs. 1 SGB II ausgeführt werden. Der gesetzliche Auftrag entbindet die BA nicht von ihrer Verantwortung für den Betroffenen (§ 89 Abs. 2 SGB X). Die Agenturen für Arbeit werden hierdurch in die Lage versetzt, ihre Auftraggeber- sowie Gewährleistungsverantwortung im Hinblick auf die rechtmäßige Leistungsgewährung und Mittelverwendung gegenüber den ARGEn konsequent ausüben zu können.
Das bisher genutzte NaP-Tool wird ab 09.07.2010 durch das zentrale, rechtkreisübergreifende IT-Tool Infoboard mit dem Ziel abgelöst,
- die Transparenz auf RD- und Bundesebene weiter zu erhöhen,
- die Kommunikationswege zwischen Zentrale, RD, AA und ARGE zu vereinfachen,
- einheitliche Berichte zu ermöglichen,
- eine elektronische Dokumentation ressourcenschonend zu gestalten und
- elektronische Auswertungen angewandter Maßnahmen zur Mängelbehebung als „Best Practice“ Ansätze zu identifizieren.
Mit der Einführung des Infoboards und der Ablösung des NaP-Tools sind die in dem mit HEGA 05/2009 - 13 (GA 13/2009) veröffentlichten Fachkonzept Qualitätssicherung in Punkt 3.1 a) zum Prozess der Nachhaltung festgelegten Verantwortlichkeiten und Einzelaufträge insoweit berührt, als die ARGEn ihre Eingaben (Fehler- und Maßnahmebearbeitung; siehe Kapitel 6 des Infoboard SGB II Benutzerhandbuchs für Agenturen und ARGEn) künftig selbst im Infoboard vornehmen. Die darüber hinaus lokal vereinbarten Prozesse können weiterhin praktiziert werden. Die Auswahl und Eingabe der Fehler erfolgt weiterhin durch die RD (Verfahrensinformation vom 09.11.2009).
Für die Programmberater Qualitätssicherung der RD erfolgte eine zentrale Einweisung in das IT-Tool Infoboard. Sie fungieren als Experten auf Ebene der RD.
Da die Prüfung eines Grundsicherungsträgers durch die Interne Revision in der Regel einmal in drei Jahren erfolgt, ist in den AAgAw und ARGEn von einer anlassbezogenen Einführung und Nutzung des Infoboards auszugehen.
Für alle im Rollenkonzept (s. Anlage) beschriebenen Mitarbeiter steht im Intranet ein webbasiertes Training zur Verfügung.
Die bisher im NaP-Tool erfassten Daten wurden mit Stand vom 21.06.2010 in das Infoboard übernommen und stehen damit weiterhin zur Verfügung, dort können die Fälle und Fehler weiterbearbeitet werden. Eingaben die nach dem 21.06.2010 im NaP-Tool erfolgten, sind im Infoboard nach zu erfassen.
Weitergehende Informationen können dem Handbuch Infoboard SGB II entnommen werden. Das Handbuch sowie der Aufruf des Infoboards steht im Intranet unter Geschäftspolitik > Qualitätsmanagement > SGB II zur Verfügung.
Der technische Support erfolgt durch den UHD der BA.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- unterstützen – durch die in die Handhabung eingewiesenen Experten – die Einführung des neuen IT-Tools,
- beantragen die Berechtigungen der Nutzer in der RD nach dem Rollenkonzept beim zuständigen Regionalen IT-Service.
Die VG der Agenturen für Arbeit
- setzen die Geschäftsanweisung gegenüber den ARGEn ihres Zuständigkeitsbereiches unverzüglich, d. h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft.
Die AAgAw und ARGEn
- nutzen das Infoboard verbindlich und beantragen die Berechtigungen der Nutzer entsprechend des Rollenkonzeptes beim zuständigen Regionalen IT-Service,
- stellen die Einweisung der Nutzer des neuen IT-Tools Infoboard mittels webbasierten Trainings sicher.
5. Beteiligung
Der Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung wurden beteiligt.
Die kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen des Konsultationsverfahrens beteiligt.
gez. Unterschrift



Bundesagentur für Arbeit