HEGA 12/11 - 09 - Durchführungsanweisungen Arbeitslosengeld (DA Alg) – Änderungen; Übergangsgeld und Entgeltsicherung
SP III 31 – 7010 / 71129 / 71333 / 71141 / 71160 / 71421j / 6801.4 / 6901.4
20.12.2011
30.04.2012
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Weisung
Zusammenfassung
Rechtsänderungen sowie Änderungen in der Rechtsauslegung machen eine Aktualisierung der DA Alg zu den §§ 129, 133, 141 SGB III erforderlich. In den Durchführungsanweisungen Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (Egs) wird der Wegfall der Lohnsteuerkarte mit der nächsten Ergänzung entsprechend berücksichtigt. Für das Übg und die Einräumung des erhöhten Leistungssatzes für volljährige Kinder gelten die Hinweise in der DA Alg zu § 129 SGB III unter "Änderungen Aktualisierung, Stand 12/2011"
Arbeitslosengeld (Alg)
Die aktuelle Fassung steht unter Geldleistungen > Entgeltersatzleistungen > Arbeitslosengeld > DA Alg zur Verfügung.
Die aktualisierten Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen des Kundenportals werden im BA-Intranet mit dem Stand 20.12.2011 veröffentlicht.
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer (Egs)
In den Durchführungsanweisungen Egs wird der Wegfall der Lohnsteuerkarte mit der nächsten Ergänzung entsprechend berücksichtigt.
Übergangsgeld (Übg)
Für das Übg und die Einräumung des erhöhten Leistungssatzes für volljährige Kinder gelten die Hinweise in der DA Alg zu § 129 SGB III unter "Änderungen Aktualisierung, Stand 12/2011" entsprechend. DA I 46.1.2 Abs. 5 S. 2 ff. bis Abs. 7 zu § 46 SGB IX ist für Zeiten ab 01.01.2012 nicht anzuwenden. Zur Sicherstellung, dass Leistungsempfänger Übg mit erhöhtem Leistungssatz aufgrund der Berücksichtigung von volljährigen Kindern evtl. Änderungen der Kindergeldfestsetzung mitteilen, ist im Bewilligungsbescheid Übg ein Bescheidzusatz anzubringen. Dieser wird im Intranet unter Geldleistungen > Entgeltersatzleistung > Teilhabe am Arbeitsleben > Medien und Arbeitshilfen eingestellt.



Bundesagentur für Arbeit