HEGA 12/07- 17 - Informationen zum Jahreswechsel 2007/2008 zu den IT-Verfahren Alg

SP III 31 – 7011.1/7011.3/7011.4/7011.9/7019/71428/71127

20.12.2007
31.12.2013
ja

Zusammenfassung

SGB III - Die IT-Verfahren für Arbeitslosengeld wurden an den Rechtsstand 2008 angepasst.

I. Die IT-Verfahren wurden an den Rechtsstand 2008 angepasst

Ia. Bewilligungen mit einem Grund-Anspruchsbeginn ab 01.01.2008

Im IT-Verfahren COLIBRI sind endgültige Bewilligungen mit einem Datum im Feld „Anspruchsbeginn Grundanspruch“ größer als 31.12.2007 ab dem Verarbeitungstag 19.12.2007 möglich.
Vorläufigen Bewilligungen nach § 42 SGB I, die davor angeordnet wurden, können ab 19.12.2007 endgültig festgesetzt werden (s. auch HEGA 09/07- 09 - Bewilligungen mit einem Anspruchsbeginn ab 01.01.2008 und Hinweise zur Umstellung von coLei NT auf eine zentrale Datenbank-).

Die Rechengrößen der Sozialversicherung wurden mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008 festgelegt und mit E-Mail-Info Spezifische Produkte und Programme SGB III vom 28.11.2007 bekannt gegeben. Die Verordnung ist verabschiedet und veröffentlicht (BGBl I Nr. 61 S. 2797).
Die ab 01.01.2008 gültigen Rechengrößen für die Ermittlung des Bemessungsentgeltes (Beitragbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen) sind seit dem 24.10.2007 in ElBa-BM hinterlegt. (s. auch HEGA--Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen 10/07- 02 - IT-Verfahren ElBa). Die vorläufig ermittelten Bemessungsentgelte können nunmehr endgültig festgelegt werden.

Die Tabellen zur Bestimmung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages für die Ermittlung des Leistungssatzes sind im ElBa-BM-Leistungssatzrechner ab dem 20.12.2007 hinterlegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze der NBL (Renten- und Arbeitslosenversicherung) wurde abgesenkt. Um unbillige Bemessungsergebnisse durch Begrenzung des Bemessungsentgeltes auf die abgesenkte Beitragsbemessungsgrenze zu vermeiden, ist in den Fällen, in denen im Bemessungszeitraum Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Jahr 2008 liegen und im Bemessungszeitraum überwiegend Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zum Rechtskreis „Ost“ enthalten sind, das tägliche Bemessungsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze des Rechtskreises „Ost“ des Jahres 2007 zu begrenzen. Dazu ist in COLIBRI in der Maske „Leistungshöhe zum Anspruchsbeginn“ das ungeminderte Bemessungsentgelt einzutragen bzw. aus ElBa-BM zu übernehmen und im Feld „Ende Bemessungszeitraum“ der Wert „2007“ einzutragen.
In ElBa-BM erfolgt die Begrenzung in diesen Fällen auf die (abgesenkte) Beitragsbemessungsgrenze 2008 des Rechtskreises „Ost“ (vergl. auch HEGA 10/07- 02 - IT-Verfahren ElBa).
Der ElBa-BM-Leistungssatzrechner ist in diesen Fällen nicht zu nutzen. Der maßgebliche Leistungssatz ist aus COLIBRI zu entnehmen.

Ib. Alg PC- Berechnungshilfen und Arbeitshilfe

Die ab 01.01.2008 gültigen Rechengrößen und die gegebenenfalls geänderten Buchungsstellen werden in den Alg PC-Berechnungshilfen und der AlgPC -Arbeitshilfe ab der Programmversion P73a (Flächeneinsatz voraussichtlich ab 14.01.08) zur Verfügung stehen.

II. Inanspruchnahme der erleichterten Voraussetzungen gem. § 428 SGB III

§ 428 SGB III kann ab 2008 nur noch in Anspruch genommen werden, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld (das Stammrecht) vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. (s. auch E-Mail-Info SP III vom 22.11.2007).

Im IT-Verfahren COLIBRI wird ab 02.01.2008 das automatische Informationsschreiben zu jedem laufenden Leistungsfall, der die Altergrenze erreicht (hat), nicht mehr erstellt.
In den Fällen, in denen der § 428 SGB III noch in Anspruch genommen werden kann (z. B. bei rückwirkenden Neubewilligungen ab 2007, Weiterbewilligungen in 2008), ist das Info-Schreiben manuell über die BK-Vorlage 3s428-42 zu erstellen.