HEGA 12/2006, lfd. Nr. 12 - IT-Verfahren Alg/Alhi-Uhg (zentral) und coLei NT
PP 31 - 7011.1/7011.9
20.12.2006
31.12.2013
ja
Zusammenfassung
Das IT-Verfahren Alg/Alhi-Uhg (zentral) wird nach dem Verarbeitungstag 22.12.2006 abgeschaltet. Für die noch in diesem Verfahren angewiesenen Leistungsfälle sowie zur Löschung von Leistungsfällen in coLei NT werden Hinweise gegeben.
- I. Abwicklung von Altfällen nach dem Abschalten des IT-Verfahrens Alg/Alhi-Uhg (zentral)
- II. Abwicklung von RV-Anweisungen (Altfälle)
- III. IT-Zweitschriftenverfahren
- IV. Vernichtung von Leistungsakten und Löschung von Leistungsfällen in coLei NT
I. Abwicklung von Altfällen nach dem Abschalten des IT-Verfahrens Alg/Alhi-Uhg (zentral)
Der letzte Verarbeitungstag im IT-Verfahren Alg/Alhi-Uhg (zentral) ist der 22.12.2006.
In coLei-ElBel können Belege für das Sachgebiet 70 (Alg/Alhi-Uhg) nach dem 21.12.2006 nicht mehr erstellt werden, da im zentralen Verfahren keine Verarbeitung mehr stattfindet.
Mit der Abschaltung des IT-Verfahrens Alg/Alhi-Uhg (zentral) steht coLei Alg/Alhi,FbW AA (dezentral) mit allen Funktionalitäten weiterhin zur Verfügung (z. B. Anzeige gespeicherter Daten in coLei NT oder ElNa, Abwicklung BAB/Reha und WK, Anlegen von Hinweisvorgängen, Aufruf der BK-Vorlagen). Die Migration von Einträgen aus dem coLei NT-Übersichtsbogen ist nur bei Aufruf von ElBa-AW aus coLei NT möglich.
Zu den bereits in dem Zusammenhang ergangenen Hinweisen wird auf die HE/GA 02/2006; lfd. Nr. 08 - IT-Verfahren Alg- und HE/GA 05/2006 lfd. Nr. 04 - IT-Verfahren Leistung- verwiesen.
Zur Erledigung von Sonderanweisungen (Sonderzahlungen ohne Verrechnung, KV/PV/RV Anweisungen) sind im IT-Verfahren COLIBRI ab dem Einsatz der Programmversion P63 die Leistungsarten hinterlegt, die bisher nur über das IT-Verfahren Alg/Alhi-Uhg (zentral) abgewickelt werden konnten (z.B. ALHIA, EGHI). Wird zu einem Leistungsfall, der im IT-Verfahren Alg/Alhi-Uhg (zentral) angewiesen wurde, nach dem 21.12.2006 eine Nach- bzw. Überzahlung festgestellt, so ist die Nach-/Überzahlung wie nachfolgend beschrieben abzuwickeln:
- Mit den coLei-BK-Vorlagen sind der Änderungsbescheid bei Nachzahlungen (Vorlagennummer 0b-34) bzw. Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bei Überzahlungen (Vorlagennummer 10s48-50) zu erstellen.
- Berichtigungen des KV/PV/RV-Entgeltes sind mit den in COLIBRI verfügbaren Anweisungen durchzuführen (aufrufbar über den Menü-Punkt "Verzweigung/“KV/PV-Anweisung“/“RV-Anweisung“). Die Ausfüllhinweise für die KV/PV/RV-Anweisungen sind zu beachten. Anmeldungen/Berichtigungen/Stornierungen zur Krankenversicherung/ Pflegeversicherung sind ggf. manuell mit der Vorlage „Meldung eines Leistungsbezuges/Sperrzeit an die Krankenkasse“ vorzunehmen.
- Nachzahlungen an den Kunden sind in COLIBRI mit der Sonderzahlung ohne Verrechnung auszuzahlen (aufrufbar über den Menü-Punkt "Verzweigung/“Sonderzahlungen“).
- Bei festgestellten Überzahlungen ist die Sollstellung in FINAS-KF vorzunehmen. Die Absetzungsgrunddaten sind in COLIBRI manuell zu erfassen (Registerkarte „Absetzungen“).
Eine Dokumentation der erstellten Anweisungen (Sonderzahlungen/KV/PV/RV-Anweisungen) erfolgt im COLIBRI-Auskunftssystem. Eine Ausgabe in coLei-ElNa erfolgt nicht.
BK-Vorlagen, die nur bei Zahlung über das IT-Verfahren Alg/Alhi-Uhg (zentral) erforderlich sind, werden nicht in COLIBRI-BK zur Verfügung gestellt.
II. Abwicklung von RV-Anweisungen (Altfälle)
Mit RdErl vom 13.11.2000 – 7263 – A - / 7011.6 – Nr. 2 und RdErl vom 11.03.2002 – 7263 – A - / 7011.6 – Nr. 1 l wurde darauf hingewiesen, dass infolge eines Programmfehlers im IT-Verfahren Alg/Alhi-Uhg (zentral) in Fällen der Arbeitslosenhilfe und der Eingliederungshilfe RV-Anweisungen der Belegarten 70Rn mit Fehler-Nr. 130B, 150B, 170B bzw. 190B trotz korrekter Anweisung zurück gewiesen werden können. Die betroffenen Fälle waren listenmäßig zu erfassen.
Ab dem Einsatz der Programmversion P63 können diese Fälle mit der RV-Anweisung im IT-Verfahren COLIBRI abgewickelt werden (s. hierzu auch HE/GA 12/2005, Lfd. Nr. 08 -Sozialversicherung der Leistungsempfänger-, 1.3 RV-Anweisungen der Leistungsarten Arbeitslosenhilfe und Eingliederungshilfe).
III. IT-Zweitschriftenverfahren
Zweitschriften im Sinne der Nr. 19a der Arb.-Anl. Alg/Alhi-Uhg können auch nach Beendigung des zentralen Alg/Alhi-Uhg Verfahrens bis Ende Februar 2007 mittels E-Mail (Service-Haus.Zentralkasse@arbeitsagentur.de) angefordert werden.
In der Anforderungsmail sind die im zentralen Alg/Alhi-Uhg-Verfahren gespeicherten Daten zur zahlender Dienststelle, die Kunden-Nummer und die ersten beiden Buchstaben des Nachnamens anzugeben (z. B. Zahlende Dienststelle = 211, Kd-Nr. = 211A123456, Anfangsbuchstaben Nachnamens = AB); daneben ist in der Betreffzeile „ZWEITSCHRIFTENVERFAHREN“ anzugeben. Die Zweitschriften beziehen sich auf einen Erstellungszeitraum von Mitte November 2006 bis zum Verfahrensende, sie werden – wie bisher auch – an die zuletzt „zahlende“ Dienststelle übersandt.
IV. Vernichtung von Leistungsakten und Löschung von Leistungsfällen in coLei NT
Das Prüfprogramm coPrüf steht nicht mehr zur Verfügung. Für die Vernichtung von Leistungsakten und Löschung von Leistungsfällen in coLei NT können die dezentralen Auswertungen von coLei NT jedoch bis auf weiteres genutzt werden. Diese Auswertungen werden auf Anforderung durch den DITS der Agenturen erstellt.
Folgende Listen können erstellt werden:
- Fälle mit einem bestimmten Inhalt im Hinweisfeld
- Alg,Alhi,FbW - und/oder BAB/Reha-Fälle mit einem bestimmtem Aussonderungsjahr
- Maschinell (teil-)gelöschte Fälle
Einzelheiten sind dem coLei Hilfesystem, Punkt „Dezentrale Auswertungen“, und dem Handbuch IKT, Teil IVb, Anhang B unter B5 (Markieren und Löschen) und B231 (Liste erstellen) zu entnehmen. Das Handbuch IKT ist dem DITS unter SMC-Webserver zugänglich.

Bundesagentur für Arbeit