HEGA 11/09 - 07 - Fachliche Mindeststandards zur operativen Prozessoptimierung Alg I für das Jahr 2010 und Folgejahre
SP III 31 – 7020.2 / 1841 / 1840
01.01.2010
31.12.2013
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Weisung
Zusammenfassung
Für das Jahr 2010 und die Folgejahre werden fachliche Mindeststandards zur operativen Prozessoptimierung für den Bereich der Leistungsgewährung Alg I bekannt gegeben.
1. Ausgangssituation
Die fachlichen Mindeststandards und Indikatoren zur operativen Prozessoptimierung für den Bereich der Leistungsgewährung Alg I wurden bisher jährlich festgelegt. Für das Jahr 2010 und auch für die Folgejahre gelten folgende Mindeststandards zur Steuerung der Leistungsbereiche, sofern nicht zwischenzeitlich anderes bekannt gegeben wird:
Q1 Alg I: 75 %
Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I: 80 %
Anteil im Mindeststandard erledigte Rückforderungen Alg I: 80 %
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Für die unterjährige Zielnachhaltung sind die genannten Werte als isolierte Monatswerte in den Berichtssystemen und nicht als Jahresfortschrittswert zu betrachten.
Für die Jahresendbewertung wird der Jahresfortschrittswert herangezogen.
Zum Berichtsmonat 12/2008 erfolgte eine Modifizierung der Kennzahl "Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I". Bekanntgabe der Modifizierung erfolgte mit HEGA 02/09–03. Die Bearbeitungsspanne, wann ein Antrag unverzüglich erledigt ist, wurde auf 5 Arbeitstage erweitert. Da zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Modifizierung die Mindeststandards bereits veröffentlich waren, ist der Wert in 2009 nicht angepasst worden.
Wegen der Modifizierung der Kennzahl und der Tatsache, dass die Erreichung des Mindeststandards von den Steuerungsmaßnahmen in den Agenturen abhängt, wird der bisherige Mindeststandard für die Kennzahl „Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I“ von 75% auf 80 % ab 2010 geändert.

Bundesagentur für Arbeit