HEGA 11/09 - 07 - Fachliche Mindeststandards zur operativen Prozessoptimierung Alg I für das Jahr 2010 und Folgejahre

SP III 31 – 7020.2 / 1841 / 1840

01.01.2010
31.12.2013
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Weisung

Zusammenfassung

Für das Jahr 2010 und die Folgejahre werden fachliche Mindeststandards zur operativen Prozessoptimierung für den Bereich der Leistungsgewährung Alg I bekannt gegeben.

1. Ausgangssituation

Die fachlichen  Mindeststandards und Indikatoren zur operativen Prozessoptimierung für den Bereich der Leistungsgewährung Alg I wurden bisher jährlich festgelegt. Für das Jahr 2010 und auch für die Folgejahre gelten folgende Mindeststandards zur Steuerung der Leistungsbereiche, sofern nicht zwischenzeitlich anderes bekannt gegeben wird:

Q1 Alg I:  75 %
Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I:  80 %
Anteil im Mindeststandard erledigte Rückforderungen Alg I:  80 %

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Für die unterjährige Zielnachhaltung sind die genannten Werte als isolierte Monatswerte in den Berichtssystemen und nicht als Jahresfortschrittswert zu betrachten.
Für die Jahresendbewertung wird der Jahresfortschrittswert herangezogen.

Zum Berichtsmonat 12/2008 erfolgte eine Modifizierung der Kennzahl "Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I". Bekanntgabe der Modifizierung erfolgte mit HEGA  02/09–03. Die Bearbeitungsspanne, wann ein Antrag unverzüglich erledigt ist, wurde auf 5 Arbeitstage erweitert. Da zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Modifizierung die Mindeststandards bereits veröffentlich waren, ist der Wert in 2009 nicht angepasst worden.
Wegen der Modifizierung der Kennzahl und der Tatsache, dass die Erreichung des Mindeststandards  von den Steuerungsmaßnahmen in den Agenturen abhängt, wird der bisherige Mindeststandard für die Kennzahl „Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I“ von 75% auf 80 % ab 2010 geändert.