HEGA 10/07- 02 - IT-Verfahren ElBa
SP III 31 - 7011.4
22.10.2007
31.12.2013
nein
Zusammenfassung
Hinweise zur neuen ElBa-Version (Version R14.7), die ab 24.10.2007 flächenweit zur Verfügung gestellt wird.
I. ElBa-AW
- Ein automatisierter Wechsel zu ElBa-BM erfolgt nur noch dann, wenn in ElBa-AW ein Neuanspruch festgestellt oder geändert wurde, der nach dem 31.12.2004 liegt.
- Beim Erstellen des automatisierten Ausdruckes bei Änderungen in ElBa-AW wird das Dateidownload-Fenster nicht mehr angezeigt.
II. ElBa-BM
- In der Eingabemaske "Teilzeitvereinbarung gem. § 130 (2) Nr. 4 SGB III prüfen“ wird der Grund angezeigt, wenn die Voraussetzungen für das Außer Betracht lassen von Zeiten gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 4 SGB III nicht vorliegen.
- Liegt das in ElBa-BM festgestellte Bemessungsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze, so wird zusätzlich das auf die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze begrenzte Bemessungsentgelt angezeigt. Die Begrenzung und das für die Begrenzung maßgebende Jahr und Rechtskreis werden in einem dynamischen Text ausgegeben.
An das IT-Verfahren COLIBRI wird weiterhin das unbegrenzte Bemessungsentgelt übergeben, da eine Begrenzung durch COLIBRI erfolgt. - Die Ermittlung des Leistungssatzes erfolgt in den Fällen, in denen ein Bemessungsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze festgestellt wurde, nunmehr korrekt.
Die in HEGA 05/06, lfd. Nr. 04 - IT-Verfahren Leistung/ III. ElBa-BM- geschilderte Fehlfunktionalität ist somit behoben. - Bei Eingabe der Entgelte wurde das Dialogfenster bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze um die Schaltfläche "Abbrechen" erweitert.
- Die Maske "fiktives Arbeitsentgelt" wurde aufgrund der geänderten DA 2.1 zu § 132 SGB III und der Einführung von VerBIS redaktionell angepasst.
- Wird eine unterbrochene Bemessung fortgesetzt, so wird nach Betätigen der Schaltfläche "Ändern“ die Maske "Grunddaten" angezeigt. In den Folgemasken bereits vorgenommenen Eintragungen sind jedoch weiterhin vorhanden und werden beim Wechsel in die entsprechende Maske angezeigt.
III. Hinweise im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel 2007/2008
- In ElBa-BM wurden die vorläufigen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2008 hinterlegt. Die hinterlegten Werte sind allerdings noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Wird für die Ermittlung des Bemessungsentgeltes die Beitragsbemessungsgrenze bzw. Bezugsgröße für das Jahr 2008 benötigt, so kann die Bemessung durchgeführt werden. Das ermittelte Bemessungsentgelt ist ein vorläufiger Wert. Der Fall ist zu überwachen und nach Bekanntgabe der endgültigen Werte zu überprüfen.
Die Entgeltabrechnungszeiträume sind nach Jahren getrennt einzugeben, damit die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen des jeweiligen Jahres zu Grunde gelegt werden können. - Die Ermittlung des Leistungssatzes für 2008 in ElBa-BM ist erst dann möglich, wenn die maßgeblichen Abzugstabellen vorliegen. Bis diese in ElBa-BM hinterlegt sind, wird ein entsprechendes Meldungsfenster angezeigt.



Bundesagentur für Arbeit