HEGA 08/2006, lfd. Nr. 15 - IT-Verfahren COLIBRI - KV/PV-Anweisungen mit überhöhten Entgelten

PP 31 - 7011.9/7253

20.08.2006
31.12.2012
ja

Zusammenfassung

Soweit in KV/PV-Anweisungen vor Einsatz der Programmversion P62 ein überhöhtes Entgelt eingegeben worden ist, erhalten die AA eine Bearbeitungsaufforderung. Die Entgelte sind richtig zu stellen.

Vorgang

E-Mail-INFO PP vom 07.06.2006-7011.9/7253

 

Die mit o.a. E-Mail-INFO angekündigte Fehlerprüfung, mit der Anweisungen zurückgewiesen werden, die ein über der täglichen KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze liegendes KV/PV-Entgelt enthalten, wird zur Programmversion P62 eingesetzt.

Zu den Fällen, in denen in bisherigen Anweisungen ein überhöhtes KV/PV-Entgelt enthalten war, erhalten die AA unmittelbar nach Einsatz der  Programmversion P62 über die Anwendung „COLIBRI - Leistungsfallübergreifende Funktionen“ eine Bearbeitungsaufforderung. Die Berichtigung der KV/PV-Entgelte ist in diesen Fällen wie folgt vorzunehmen:

  1. Es ist eine KV- und/oder PV-Anweisung zu erstellen, in der exakt der als fehlerhaft erkannte Betrag und der zugehörige Zeitraum anzugeben ist. Dabei ist das gegenüber der ursprünglichen Anweisung jeweils andere Vorzeichen („Plus“ oder „Minus“) anzuklicken. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Beitragszahlung zunächst auf Null gestellt wird. Enthält die Anweisung nicht die mit der ursprünglichen Anweisung übereinstimmenden Daten, wird sie als fehlerhaft abgewiesen.
  2. Es ist eine erneute KV- und/oder PV-Anweisung mit den korrekten Daten zu erstellen.

    BEISPIEL:
    Ursprüngliche KV-Anweisung:
    01.09.2005 bis 13.09.2005    -      „Plus“    -     650 EURO

    Nunmehr durchzuführende Korrekturanweisungen:
    a) 01.09.2005 bis 13.09.2005    -     „Minus“   -     650 EURO
    b) 01.09.2005 bis 13.09.2005    -      „Plus“     -     50 EURO
    Beide Anweisungen dürfen am gleichen Verarbeitungstag erstellt und können gemeinsam angeordnet werden.