HEGA 07/07- 05 - Herausgabe der Durchführungsanweisungen zum Arbeitslosengeld 1 (DaAlg)
SP III 31 – 7010
20.07.2007
01.07.2012
ja
Zusammenfassung
SGB III - Die Herausgabe der Weisungen zum Arbeitslosengeld 1 (Alg1) wird geändert. Ab sofort erfolgt die Kommunikation grundsätzlich nur noch über die Durchführungsanweisungen zum Arbeitslosengeld 1 (DaAlg) synchron zur Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen (HEGA). Änderungen und Ergänzungen werden in der HEGA in Stichworten unter Angabe des Verweises genannt, der dazugehörige Text steht ausschließlich in der DaAlg. Die Publizierung erfolgt zeitgleich zur HEGA über das Intranet und bis Ende des Monats über das Internet.
1. Mit der Neuausrichtung sollen folgende Ziele erreicht werden:
1.1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Unter Berücksichtigung des (IFG) sind die Weisungen zum Arbeitslosengeld 1 inhaltsgleich den Mitarbeitern und den Kunden der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung über das Intranet und das Internet wird die gesetzliche Vorgabe umgesetzt.
1.2 Barrierefreiheit
Mit der DaAlg wird eine komplexe Rechtsmaterie für die tägliche Umsetzung aufbereitet. Wegen der häufigen Änderungen werden die Paragrafen einzeln versioniert und die Änderungshistorie zu Anfang des Dokuments dargestellt. Es war ein wichtiges Anliegen, die technische Aufbereitung mit Navigationsstruktur und Marginalien so anzulegen, dass auch blinde und sehbehinderte Menschen die Zusammenhänge gut erfassen können.
1.3 Einheitliches Medium, Aktualität und Inkrafttreten
Die Weisungen zu Alg 1 aktuell, online und nur noch über ein Medium bereitzustellen, war ein weiterer wesentlicher Grund für die Neukonzeption. Die bisherige Bereitstellung der Weisungen über unterschiedliche Kommunikationswege (Email-Info, HeGa usw.) wird zukünftig auf die DaAlg reduziert. Sollte aus zwingenden fachlichen Gründen die Herausgabe einer Weisung unverzüglich erforderlich sein, erfolgt im Ausnahmefall die Weitergabe per Email-Info. Um jedoch die Vollständigkeit der DaAlg sicherzustellen, wird die Aufnahme der Änderung bei nächster Gelegenheit in der DaAlg nachgepflegt.
Vorrangiges Ziel ist, die Handhabung für die Anwender wesentlich zu erleichtern.
Die den Kunden über CD-ROM zur Verfügung gestellte DaAlg (letzte Version 12/2006) wird nicht mehr aufgelegt. Die Kunden sind zukünftig ausschließlich auf das Internet zu verweisen.
In der Vergangenheit wurde das Inkrafttreten in unterschiedlicher Art kommuniziert. Dies wird nun vereinheitlicht. Die mit HEGA bekanntgegebenen Neuregelungen gelten immer ab Veröffentlichung der HEGA, außer der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird abweichend in der DaAlg geregelt.
2. Was ändert sich?
2.1 Startversion
Um den Übergang auf das neue System zu erleichtern wird die letzte - den Agenturen für Arbeit über doc2help und den Kunden über CD-ROM - zur Verfügung gestellte DaAlg Version 12/2006 inhaltsgleich eingestellt. Redaktionell wurde jedoch geändert
- dass zu Beginn eines jeden Paragrafen eine Änderungshistorie geführt wird,
- die Seitennummern nicht abschnittsweise, sondern durchgängig vergeben werden und
- der Stand der letzten Aktualisierung nicht am Ende des Abschnitts, sondern wegen der besseren Lesbarkeit am Anfang des Abschnitts steht.
2.2 Erste Aktualisierung
Die erste Aktualisierung mit dem Stand 07/2007 umfasst alle Weisungen zum Alg 1, die seit der Version 12/2006 bis zur Veröffentlichung der HEGA 07/2007 herausgegeben wurden und Neuregelungen zu den §§ 128, 130, 141 und 144 SGB III, die noch nicht kommuniziert wurden. Die Details zu den ergänzenden Änderungen sind in den einzelnen Paragrafen unter „Aktualisierung, Stand 07/2007 – Wesentliche Änderungen“ beschrieben.
2.3 Vorgängerversionen stehen weiterhin zur Verfügung
Die „DA Alg/Alhi bis 2004“ und „DaAlg ab 2005“, die mit Version Januar 2005 aufgelegt, im Format doc2help an die Dienststellen verteilt und letztmalig mit Version 12/2006 aktualisiert wurde, werden bis auf Weiteres bereitgestellt. Sie sind über die Oberfläche „D@Online verfügbar und können wie bisher über das auf dem Desktop bereitgestellte Icon „D@Online“ aufgerufen werden.
2.4 Aufruf der DaAlg über das Icon „D@Online“
Die erstmals mit Version 07/2007 online bereitgestellte DaAlg ist im Internet über
http://www.arbeitsagentur.de > Veroeffentlichungen > Weisungen > Arbeitslosengeld > Durchführungsanweisungen (DA)
und im Intranet zunächst nur über
www.baintern.de > Geldleistungen > Entgeltersatzleistung > Arbeitslosengeld
aufrufbar.
Über das Icon „D@Online“, das vorerst noch auf die Altversion verweist, wird mit der nächstmöglichen Programmversion auch der Online-Aufruf ermöglicht.

Bundesagentur für Arbeit