HEGA 06/11 - 05 - Auflösung der Krankenkasse CITY-BKK
SP III 31 – 7252 / 7272 / 7291
20.06.2011
31.05.2012
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Weisung
Zusammenfassung
Die CITY-BKK wird zum 01.07.2011 aufgelöst. Die bei ihr versicherten Leistungsempfänger (LE) haben bis 14.07.2011 eine neue Krankenkasse zu wählen. Die Wahl wird erforderlichenfalls von der AA getroffen. Bei Leistungsänderungen ab 01.07.2011 für davor liegende Zeiträume werden die sich daraus ergebenden Meldungen und Beitragszahlungen nicht mehr ausgeführt.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die Krankenkasse (KK) CITY-BKK wird zum 01.07.2011 aufgelöst. Dort versicherte Leistungsempfänger (LE) sind mit Wirkung ab 01.07.2011 bei einer anderen KK zu versichern. Hierzu haben sie eine neue KK zu wählen und die Mitgliedsbescheinigung der AA vorzulegen. Üben sie die Wahl nicht bis zum 14.07.2011 aus, sind sie bei der KK zu versichern, bei der sie zuletzt vor der CITY-BKK versichert waren, hilfsweise bei einer anderen, von der AA gewählten KK.
Die LE werden von der CITY-BKK hierauf hingewiesen.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Verfahren bei LE Alg
a) laufende Leistungsfälle
Zum Stand Mai 2011 sind ca. 1.700 laufende Leistungsfälle mit erfasster CITY-BKK vorhanden. COLIBRI erstellt nach dem 30.06.2011 Bearbeitungsaufforderungen zu Leistungsfällen, zu denen die CITY-BKK aktuell hinterlegt ist Legt in diesen Fällen der LE bis 14.07.2011 keine Mitgliedsbescheinigung einer anderen KK vor, ist eine andere, von der AA gewählte KK mit Wirkung ab 01.07.2011 zu erfassen. Die gewählte KK ist hierüber mit BK-Vorlage 5s175-3 zu informieren.
Legt der LE danach die Mitgliedsbescheinigung einer anderen KK vor, ist die erfasste KK ab dem in der Mitgliedsbescheinigung genannten Datum zu ändern.
Hinweis: Alg wird für Zeiträume ab 01.07.2011 nicht gezahlt, solange die CITY-BKK erfasst ist.
b) Neufälle
Ab dem 01.07.2011 können Bewilligungen nicht verarbeitet werden, wenn die CITY-BKK erfasst ist. Dies gilt auch bei Bewilligungen für Zeiträume vor dem 01.07.2011. Für eine rückwirkende Bewilligung ist ggf. der Zeitraum vor dem 01.07.2011 auf „nicht versichert“ zu setzen.
c) Änderungen ab 01.07.2011
Bei Änderungen ab dem 01.07.2011 für Zeiträume vor dem 01.07.2011, für die die CITY-BKK erfasst ist, werden die sich aus Änderungen ergebenden Meldungen und Beitragszahlungen nicht mehr ausgeführt. COLIBRI erstellt entsprechende Plausibilitätsmeldungen. Damit hat es sein Bewenden. Die Meldungen und Beitragszahlungen sind nicht außerhalb von COLIBRI vorzunehmen. Schreiben zur Absetzung von Beiträgen bzw. Anhörungsschreiben zur Absetzung an die CITY-BKK sind nicht zu erstellen.
Verfahren bei LE Übg/Abg
a) laufende Leistungsfälle
Nach einem durchgeführten Suchlauf im Mai 2011 ist nur eine sehr geringe Anzahl von Personen mit Übg- oder Abg-Bezug noch in der CITY BKK versichert. Ein erneuter Suchlauf findet am 01.07.2011 statt. Die betroffenen Agenturen werden unter Benennung der Kundennummer direkt angeschrieben und das Verfahren der Bearbeitung der Fälle entsprechend erläutert.
b) Neufälle
Eine Verarbeitung von Neufällen ab dem 01.07.2011 ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für zurückliegende Zeiten.
c) Änderungen für Zeiten vor 01.07.2011
Das zentrale Verfahren kann ab 01.07.2011 keine Vorgänge zur CITY BKK mehr verarbeiten. Damit hat es sein Bewenden. Es sind keine Umgehungslösungen zu erarbeiten.
4. Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit
- wenden das geregelte Verfahren an.
Anlage:
Informationsschreiben an die gewählte Krankenkasse (
PDF, 19 KB)



Bundesagentur für Arbeit