HEGA 06/09 - 08 - Einführung des neuen IT-Verfahrens DelFi (Datenübertragung elektronisch an die Finanzverwaltung)

SP III 3 – 7031/ 7026.4/ 7011.9/ 7011.3/ 71189a/ 7317.12/ 6801.4/ 3405/ 1442.2

20.06.2009
31.12.2012
ja

Zusammenfassung

Es werden weitere Informationen zum neuen IT-Verfahren DelFi gegeben. Mit dem neuen Verfahren werden ab dem Steuer-Veranlagungsjahr (Kalenderjahr) 2009 Leistungsbeträge und -zeiträume elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. In einem Auskunftssystem werden dem Anwender die den Meldungen zugrunde liegenden Daten sowie die Jahresmeldungen an die Finanzverwaltung und die erstellten Leistungsnachweise angezeigt.

Bezug:

  • E-Mail-Info Spezifische Produkte und Programme SGB III vom 20.08.2008
  • HEGA 09/08 -12 - Einführung einer Steuer-Identifikationsnummer
  • E-Mail-Info SGB III / Verfahrens-Info SGB II vom 31.10.2008
  • HEGA 12/08 - 22 - Änderung des § 32b EStG durch das Jahressteuergesetz 2008
  • HEGA 03/09 - 06 - Einführung der neuen zPDV-Berechtigung „Y“ mit der Programmversion P91

1. Ausgangssituation

Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2008 (BGBl I Nr. 69 vom 28. Dezember 2007, S. 3510) ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • Änderung des § 32b Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG):
    Der Bezug von dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 EStG unterliegenden Leistungen ist durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung (FV) zu übermitteln.
  • § 32b Abs. 4 EStG wird aufgehoben.

Für die Übermittlung der Daten an die FV ist die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) anzugeben.

Da mehrere IT-Fachverfahren, die zentrale Personendatenverwaltung und das Verfahren Kasse/ Forderungseinzug in den Meldeprozess involviert sind, wurde das neue IT-Verfahren „Datenübertragung elektronisch an die Finanzverwaltung“ (DelFi) entwickelt, über welches die Meldungen der IT-Fachverfahren gesammelt, saldiert und mit Personendaten aus der zPDV versorgt an die Finanzverwaltung zentral nach dem jeweiligen Jahreswechsel bis zum 28.02. elektronisch übertragen werden.

Das Delfi-Auskunftssystem wird zur Programmversion P92 zur Verfügung gestellt. Die erste Meldung an die Finanzverwaltung erfolgt voraussichtlich im Februar 2010.

Da in DelFi sensible Sozialleistungsdaten gespeichert werden, wurde ein Berechtigtenkonzept erstellt. Dieses ist als Anlage beigefügt.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Die FV fordert die elektronische Meldung der gezahlten Leistungen per Jahresmeldung unter Beachtung von Zuflüssen, Rückflüssen und dem zum Zeitpunkt der Zahlung rechtmäßigen Zeitraum.
Das neue Meldeverfahren wird im Hinblick auf die technische Umsetzbarkeit in den betroffenen Fachverfahren in zwei Tranchen umgesetzt:

  • Die über das Fachverfahren COLIBRI ausgezahlten Leistungen Alg (inkl. der Sonderformen), AlbSZ, Alhi, ATG-Auf, Eghi und Uhg so wie die über coLei PC-Insg abgewickelte Leistung Insg werden erstmalig für das Veranlagungsjahr 2009 voraussichtlich bis zum 28.02.2010 an die Finanzverwaltung gemeldet.
  • Nach der technischen Umsetzung in den weiteren Fachverfahren werden die Leistungen EGS und Übg zu einem späteren Zeitpunkt in das Meldeverfahren integriert. Der Einsatz des elektronischen Meldeverfahrens für diese Leistungsarten wird gesondert bekannt gegeben.

Nähere Informationen sind der Anlage „Details zum elektronischen Meldeverfahren“ zu entnehmen.
Details zum Delfi-Auskunftssystem können dem Benutzerhandbuch entnommen werden, das in Kürze im Intranet unter Geldleistungen > Entgeltersatzleistung > Arbeitslosengeld > Medien und Arbeitshilfen
sowie unter Geldleistungen > Entgeltersatzleistung > Insolvenzgeld > Arbeitshilfen
zur Verfügung gestellt wird.

Zusätzlich werden an diesen beiden Stellen auch das Berechtigten- und das Protokollierungskonzept für DelFi zur Verfügung gestellt.

Schulungen der Anwender sind nicht vorgesehen.
Leistungs- und Verhaltenskontrollen werden mit dem Verfahren nicht durchgeführt.
Bei Problemen oder technischen Fragen zur IT-Anwendung dient der UHD als Ansprechpartner.

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit

  • informieren ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Einführung des neuen Verfahrens Die Informationen zum IT-Verfahren DelFi, die im Detail dem als Anlage enthaltenen DelFi-Benutzerhandbuch zu entnehmen sind, sind bekannt zu machen.

Die Agenturen für Arbeit

  • geben die Steuer-ID des Kunden in zPDV ein, wenn diese vom Kunden angegeben wird. Weitere zu beachtende Hinweise sind der Anlage „Hinweise im Zusammenhang mit der Pflege der Steuer-ID“ zu entnehmen.
  • Bei Sollstellungen über das Fachverfahren KA/FE muss die bekannte Systematik zur Vergabe der Buchungsnummer unbedingt eingehalten werden, da DelFi aus der Buchungsnummer die Kundennummer ausliest und mit dieser dann die Personendaten in zPDV ermittelt. Bei Buchungsnummern, die nicht der Systematik entsprechend vergeben wurden, ist es DelFi nicht möglich, einen vollständigen Meldedatensatz zu generieren.
  • weisen - nach Einstellung der Ausgabe der Leistungsnachweise in den Fachverfahren - bei Kundenanfragen darauf hin, dass der Leistungsnachweis erst nach Abschluss des Kalenderjahres übersandt wird. Sollten Kunden vorbringen, Sie benötigen den Leistungsnachweis z. B. für private Versicherungen, ist darauf hinzuweisen, dass die Leistungen mittels Bewilligungs- bzw. Aufhebungsbescheid nachzuweisen sind.
  • beachten die Vorgaben aus dem beigefügten Berechtigtenkonzept.
  • fordern gemäß dem im Intranet eingestellten Protokollierungskonzept bei Vorliegen eines konkreten Missbrauchsverdachts die erforderlichen Daten über den Bereich VA 2 der Zentrale beim IT-Systemhaus an.

5. Koordinierung

entfällt

6. Haushalt

entfällt

7. Beteiligung

Der Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung wurden beteiligt.

Anlagen:

Details zum elektronischen Meldeverfahren

Hinweise im Zusammenhang mit der Pflege der Steuer-ID

Benutzerhandbuch DelFi

Berechtigtenkonzept DelFi