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HEGA 05/07-12 - IT-Anwendung Elektronische Berechnungsassistenten, Anwartschaftszeitassistent (ElBa-AW)

SP III 31 - 7011.4

21.05.2007
31.12.2015
ja

Zusammenfassung

In Einzelfällen kann es in der IT-Anwendung ElBa-AW zu fehlerhaften Ergebnisvorschlägen kommen. Es werden Hinweise zum Verfahren gegeben.

Wird in einer Antragszeile eine maschinelle Minderung der Anspruchsdauer durchgeführt (Minderung einer in der Vergangenheit liegenden Sperrzeit mit der Kennung „P144/1“ oder „P144/5“) und führt diese Minderung dazu, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht (Restanspruch durch die Minderung = 0 Tage), wird von ElBa-AW korrekt eine maschinelle Ablehnung berechnet und ausgegeben.

Wird in diesem Fall später in ElBa-AW außerhalb des Zeitraums nach § 128 Abs. 2 Satz 2 SGB III eine weitere „Alo-Zum“-Zeile oder eine Alg-Bezugszeile eingegeben, wird unzulässigerweise auf den ungeminderten Restanspruch vor der Zeile mit der maschinellen Ablehnung zurückgegriffen.

Dieser Ergebnisvorschlag ist durch Eingabe einer manuellen Antragszeile mit manueller Berichtigung der Anspruchsdauer (Berücksichtigung des durch die maschinelle Minderung ermittelten Restanspruchs) zu ändern.

An der Behebung des Fehlers wird gearbeitet, sobald das Programm berichtigt ist, erfolgt eine entsprechende Information.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass innerhalb eines aktuell eingegebenen Ruhenszeitraumes eine Minderung der Anspruchsdauer für eine in der Vergangenheit liegenden Sperrzeit vorzunehmen ist, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegt. Dazu ist eine „Alo-Zum“-Zeile einzutragen, es erfolgt dann die maschinelle Minderung.