HEGA 04/09 - 07 - IT-Verfahren Elektronische Berechnungsassistenten (ElBa)
SP III 31 - 7011.4 / 7011.9
20.04.2009
31.12.2012
ja
Zusammenfassung
Die in der zentralen ElBa-Datenbank gespeicherten unvollständigen Datensätze sind durch die AA zu überprüfen und ggf. zu berichtigen. Ab 24.04.2009 wird eine neue ElBa-Version eingesetzt, die die neuen Tabellen zur Bestimmung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages für die Ermittlung des Leistungssatzes ab 2009 (Änderung des Grundfreibetrages in § 32a EStG) berücksichtigt.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
Bezug:
- HEGA 05/2005 - 10
IT-Verfahren Elektronische Berechnungsassistenten (ElBa) - Überprüfung der Datensätze - E-Mail-Info SGB III vom 23.02.2009
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
1. Ausgangssituation
a) Es wurde festgestellt, dass in der zentralen ElBa-Datenbank unvollständige Datensätze gespeichert sind, in denen die Tage von Anwartschaftszeit begründenden und Anspruchsdauer mindernden Zeiten nicht in die Datenbank geschrieben und Ansprüche somit nicht richtig berechnet wurden. Diese Fehlfunktionalität trat u. a. bei Betätigen einer bestimmten Tastenkombination / Shortcut auf und ist mit Übergabe der Version 16.13a am 27.01.2009 behoben. Die Fälle, bei denen durch diese Fehlfunktionalität die Ansprüche nicht richtig berechnet wurden, müssen durch die Agenturen überprüft werden.
Ab 24.04.2009 (Einsatz der ElBa-Version R09.2.16.14) ist eine Speicherung des Werdegangs in ElBa-AW nicht möglich, wenn Zeitnachweise für die Berechnung von Ansprüchen nicht voll-ständig sind. Bei Betätigen der Schaltfläche „Speichern“ wird in diesen Fallgestaltungen ein entsprechendes Meldungsfenster angezeigt, ggf. ist der UHD einzuschalten.
b) Ab 24.04.2009 wird die neue ElBa-Version R09.2.16.14 im Flächeneinsatz verfügbar sein, die im Leistungssatzrechner den neuen Programmablaufplan des BMF bei der Ermittlung des Leistungsentgeltes berücksichtigt.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
zu a)
Die betroffenen Fälle müssen durch die Agenturen berichtigt werden. Hierzu werden den Regionaldirektionen ab dem 24.04.2009 Listen mit den betroffenen Kundennummern zur Weiterleitung an die Agenturen ihres Bezirkes übersandt. Die Zuordnung zur Agentur ist abhängig davon, in welcher Agentur die aktuellste Bearbeitung in ElBa-AW erfolgt ist.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die mit HEGA 05/2005, lfd. Nr. 10 geschilderten unvollständigen/unplausiblen Zeilen manuell noch nicht berichtigt wurden. In diesen Fällen ist eine Speicherung des Werdegangs in ElBa-AW ebenfalls nicht möglich, es wird ein entsprechendes Meldungsfenster angezeigt. Die unvollständigen/unplausiblen Zeilen sind vor der Speicherung zu vervollständigen bzw. zu berichtigen.
zu b)
Da in COLIBRI der neue Programmablaufplan des BMF voraussichtlich erst ab Ende Mai 2009 eingebunden wird, ist zur Erteilung von Auskünften zur Leistungshöhe wegen der Änderung des Grundfreibetrages in § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) der ElBa-BM-Leistungssatzrechner zu nutzen.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- leiten die übersandten Listen an die betroffenen Agenturen Ihres Zuständigkeitsbereiches weiter.
Die Arbeitsagenturen
- berichtigen die betroffen Fälle, unabhängig davon ob der fehlerhafte Eintrag in der eigenen Agentur erfolgt ist.
Die Zeitnachweise wurden in der zentralen Datenbank weitestgehend maschinell berichtigt. Beim Aufruf eines in der Liste aufgeführten Falles in ElBa-AW wird der Anwender mit einem Meldungsfenster auf die HEGA und die Änderungen in der Datenbank hingewiesen. Mit Schließen des Meldungsfensters wird automatisiert die Folgeberechnung angestoßen. Die ggf. dadurch erforderlichen Nacharbeiten sind durchzuführen.
Wird der Leistungsfall z.B. durch einen Umzug nicht mehr in der Agentur geführt, in der der Leistungsfall zur Nachbearbeitung in der Liste ausgegeben wurde, so ist die nunmehr zuständige Agentur über die Durchführung der erforderlichen Nacharbeiten zu informieren. - nutzen bei der Erteilung von Auskünften zur Leistungshöhe wegen der Änderung des Grundfreibetrages in § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG) den ElBa-BM-Leistungssatzrechner.

Bundesagentur für Arbeit