HEGA 04/08 - 10 - Sozialversicherung der Leistungsempfänger - Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen durch die Rentenversicherungsträger
SP III 31 - 7260
20.04.2008
31.12.2014
ja
Zusammenfassung
Mit der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde eine Vereinbarung geschlossen, in der der Ablauf der Prüfungsvorbereitung und der den Prüfkräften der Rentenversicherungsträger zur Verfügung zu stellenden
Die Rentenversicherungsträger sind gem. § 212a SGB VI berechtigt, die Beitragszahlungen und Meldungen der BA für Bezieher von Arbeitslosengeld zu prüfen. Diese Prüfungen werden in regelmäßigen Abständen bei den AA durchgeführt.
Um im Interesse aller Beteiligten einen reibungslosen Prüfungsablauf zu gewährleisten, wurde mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) einer Vereinbarung in Form einer Besprechungsniederschrift getroffen. In dieser werden insbesondere der Ablauf der Prüfungsvorbereitung und die den Prüfkräften der Rentenversicherungsträger zur Verfügung zu stellenden DV-Zugriffe geregelt. Ich bitte, diese Vereinbarung ab sofort zu beachten.
Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die dort genannte Anlage 1 ist nicht beigefügt, sie entspricht der von den RDen jeweils zum 30.04. eines Jahres vorzulegenden Liste der Ansprechpartner (vgl. HE/GA 12/2005 lfd. Nr. 8).



Bundesagentur für Arbeit
Vereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund
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