HEGA 02/09 - 03 - Qualitätsstandards und Indikatoren im Rahmen des Controllings; Kennzahlen für den Bereich der Leistungsgewährung Alg I
SP III 31 - 7020.2 / 1841 / 1840
20.02.2009
31.12.2013
nein
Zusammenfassung
Die Kennzahl „Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I“ wurde modifiziert. Die Bearbeitungsspanne, wann ein Alg-I-Antrag unverzüglich erledigt ist, wurde auf 5 Arbeitstage erweitert.
Bezug:
- HEGA 11/2005 - 07 - Qualitätsstandards und Indikatoren im Rahmen des Controllings; Kennzahlen für den Bereich der Leistungsgewährung Alg I
- HEGA 12/2008 - 21 - Qualitätsstandards und Indikatoren Alg I für das Jahr 2009
1. Ausgangssituation
Die Kennzahl "Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I" wurde modifiziert (s. auch HEGA 12/08 - 21 - Qualitätsstandards und Indikatoren Alg I für das Jahr 2009) Die Bearbeitungsspanne, wann ein Antrag unverzüglich erledigt ist, wurde auf 5 Arbeitstage erweitert. Unverzüglich ist ein Antrag (abschließend) erledigt, wenn das Anordnungsdatum innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Datum der Antragsrückgabe (Eintrag in Feld "Rückgabe am" in COLIBRI) liegt. Dabei werden der Tag der Antragsrückgabe und der Tag der Anordnung als Bearbeitungstage mitgezählt. Fällt einer der Tage auf eine Samstag, Sonntag oder bundeseinheitlichen Feiertag, so wird der letzte davorliegende Arbeitstag als Rückgabe-/Anordnungsdatum berücksichtigt.
Die Umstellung erfolgte zum Berichtsmonat Dezember 2008. Vergangene Berichtsmonate werden im DWH/FIS nach dem modifizierten Berechnungsalgorhythmus ausgegeben.
Im DWH-Portal werden unter der Elementauswahl „nicht unverzüglich erledigt“ folgende Analysemöglichkeiten zur Verfügung gestellt:
- 6 bis 8 Arbeitstage
- 9 bis 10 Arbeitstage
- 11 bis 20 Arbeitstage
- über 20 Arbeitstage
Eine aktualisierte Kennzahlendefinition wurde im FIS-Bereichscockpit eingestellt.
Die in HEGA 11/05-07 getroffenen Festlegungen, welcher Tag als Tag der Antragsrückgabe maßgeblich ist, haben weiterhin Bestand.
2. Eigene Entscheidung und Absicht
Aufgrund der geänderten Personalsituation in den AN-Leistungsteams in den Agenturen wurden z.B. bei tageweisen Antragsservice in Geschäftsstellen z.T. unwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen, um einen Antrag im Rahmen der derzeitigen Definition (am Tag der Antragsrückgabe bzw. am nächsten Arbeitstag) zu erledigen. Um diese unwirtschaftlichen Maßnahmen in den Agenturen zu vermeiden, wurde die ursprüngliche Definition des Begriffs „Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I“ modifiziert. Um Vergleichbarkeit herzustellen, werden für die Kennzahl – neben der Umstellung des Berichtsmonats Dezember 2008 auf den neuen Berechnungsalgorhythmus – auch vergangene Berichtsmonate im DHW/FIS nach der modifizierten Berechnung ausgegeben.
Die nach der bisherigen Berechnungslogik ermittelten Werte zu unverzüglich erledigten Anträgen Alg I (zwei Arbeitstage) von Januar 2005 bis November 2008 sind im DWH-Portal unter:
„Controlling / FIS / Leistungsgewährung / Archiv / Anteil unverzüglich erledigter Anträge Alg I (2 AT 200501 bis 200811)" bis auf Weiteres verfügbar.

Bundesagentur für Arbeit