HEGA 02/09 - 05 - Aktualisierung des COLIBRI-Berechtigtenkonzeptes (Version 4.1)

SP III 31 - 7011.9 / 7003.1 / 1408 / II 5214

20.02.2009
31.12.2013
ja

Zusammenfassung

Es werden Hinweise zum aktualisierten COLIBRI-Berechtigtenkonzept gegeben.

Bezug:

  • HEGA 05/2007 - 15 - Berechtigtenkonzept für das IT-Verfahren COLIBRI
  • E-Mail-Info Spezifische Produkte und Programme SGB III vom 18.06.2008 - Berechtigtenkonzept COLIBRI

1. Ausgangssituation

Das COLIBRI-Berechtigtenkonzept ist aktualisiert worden.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Die Aktualisierung wurde zu folgenden Punkten vorgenommen:

  • Anpassung der Zugriffsmatrix an die Tätigkeits- und Kompetenzprofile für die Agenturen nach dem Stand vom 01.01.2009,
  • Grundsätzliche Gewährung des schreibenden Zugriffs für Zeugenschutzbeauftragte im SGB II-Bereich bis zur Implementierung einer entsprechenden Funktionalität in A2LL,
  • Gewährung des lesenden Zugriffs der Familienkassen,
  • Präzisierung des Zugriffs im Kundenportal auf den SGB III-Bereich.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Die für das IT-Verfahren COLIBRI vergebenen Berechtigungen sind zu überprüfen. Bei Beantragung von COLIBRI-Zugriffsrechten ist das Berechtigtenkonzept zu beachten.

3.1 MitarbeiterInnen im SGB-II-Bereich

Den Zeugenschutzbeauftragten und deren Stellvertreter im Leistungsbereich SGB II kann im Rahmen einer Umgehungslösung zur Abwicklung der Sozialversicherung für Zeugenschutzfälle im SGB-II-Bereich bis zur Implementierung einer entsprechenden Funktionalität in A2LL der schreibende Zugriff (Feststellen/Anordnen) auf das IT-Verfahren COLIBRI gewährt werden, sofern dies zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Der schreibende Zugriff der Zeugenschutzbeauftragten im SGB II-Bereich darf erst dann eingerichtet werden, wenn das Verfahren zur Abwicklung der Umgehungslösung in einer gesonderten Regelung für den SGB II-Bereich näher beschrieben wurde und eine umfassende COLIBRI-Schulung der Zeugenschutzbeauftragten erfolgt ist.

Die Vergabe von COLIBRI-Zugriffsrechten im ServiceCenter SGB-II ist nicht zulässig.

3.2 MitarbeiterInnen in den Familienkassen

Der lesende Zugriff für MitarbeiterInnen in den Familienkassen ist auf diejenigen Mitarbeiter zu beschränken, die KiZ-Bewilligungen vornehmen (in der Regel zwischen 5 und 15 Personen je Familienkasse). Auf die COLIBRI-Daten ist nur dann zuzugreifen, wenn in seltenen Fällen die zur Aufgabenerledigung benötigten (aktuellen) Leistungsdaten aus den VerBIS-Leistungsdaten nicht ausreichend sind.
Soweit bisher anderen MitarbeiterInnen COLIBRI-Zugriffsrechte vergeben wurden, sind diese aufzuheben.
Diese Information sowie ggf. weitere Hinweise werden im "Wichtigen Hinweis" 02/2009 (Ausgabetermin 20-25.02.) den Familienkassen bekannt gegeben.

Anlage