Verfahrensinformation SGB III vom 18.12.2009 - Anpassung der IT-Verfahren ElBa und COLIBRI
SP III 31 – 7011.4 / 7011.9
18.12.2009
31.12.2014
Zusammenfassung
Die Alg-IT-Verfahren ElBa und COLIBRI wurden an den Rechtsstand 2010 angepasst.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
In den IT-Verfahren ElBa und COLIBRI wurden die ab 01.01.2010 gültigen Rechengrößen für die Ermittlung des Bemessungsentgeltes (Beitragbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen) sowie die Tabellen zur Bestimmung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages für die Ermittlung des Leistungssatzes eingepflegt.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Bewilligungen mit einem Grund-Anspruchsbeginn ab 01.01.2010 COLIBRI
Im IT-Verfahren COLIBRI sind endgültige Bewilligungen mit einem Datum im Feld „Anspruchsbeginn Grundanspruch“ größer als 31.12.2009 ab dem Verarbeitungstag 22.12.2009 möglich.
Vorläufigen Bewilligungen nach § 42 SGB I, die davor angeordnet wurden, können ab 22.12.2009 endgültig festgesetzt werden (s. auch HEGA 10/09 - 03 - IT-Verfahren COLIBRI und ElBa-BM: Abwicklung von Leistungsfällen mit einem Anspruchsbeginn in 2010 und den folgenden Jahren-).
ElBa-Version R09.3.18.06
Ab 18.12.2009 wurde eine neue ElBa-Version R09.3.18.06 mit folgenden Anpassungen flächenweit eingesetzt:
ElBa-BM
- Die ab 01.01.2010 gültigen Rechengrößen für die Ermittlung des Bemessungsentgeltes (Beitragbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen) sowie die Tabellen zur Bestimmung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages für die Ermittlung des Leistungssatzes mit dem ElBa-BM-Leistungssatzrechner wurden implementiert.
- Im Leistungssatzrechner wird zur Ermittlung des Leistungssatzes die Lohnsteuerklasse „IV-Faktor“ angeboten (Faktorverfahren).
- Die Maske „§130 Abs.2 SGB III“ wurde um die Außer Betracht bleibende Zeit nach § 3 Abs. 1 S. 1 Pflegezeitgesetz erweitert.
- Die Maske „Vorbezug“ wurde angepasst. Wird die Alternative "Vorbezug" ausgewählt, ist neben dem Entgelt auch eine Eingabemöglichkeit für das Jahr des Endes des Bemessungszeitraumes des Vorbezuges (bzw. Jahr der Anspruchsentstehung bei fiktivem Arbeitsentgelt des Vorbezuges) und eine Auswahlmöglichkeit für den Rechtskreis des Vorbezuges angeboten.
- Die Berechnungshilfe „gewogener Durchschnitt der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Bemessungszeitraum“ ist geringfügig angepasst worden.
ElBa-AW
- Die mit HEGA HEGA 04/07-15 (Internationales Recht der Alv für den Rechtskreis SGB III - Abwicklung von Zeiten des Bezuges von Alg mit E303 im IT-Verfahren ElBa) geschilderte Besonderheit bei der Anwendung der Teilmonateregelung auf den ersten und letzten Monat des Mitnahmezeitraums ist in ElBa-AW implementiert.
4. Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit
- überprüfen die bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen.
gez.
Unterschrift



Bundesagentur für Arbeit