HEGA 08/10 - 1 - Geschäftsanweisungen Eingliederungszuschuss (EGZ)
SP III 22 / SP II 12 - 56217.01 / 56217.04 / II-1203.39 / II-1203.40 / II-1203.72 / II-1203.73
20.08.2010
31.12.2013
ARGEn: Empfehlung, AAgAw: Weisung
Weisung
Zusammenfassung
Nach den Feststellungen des Prüfungsamtes des Bundes dokumentieren die Agenturen das Vorliegen einer Minderleistung des Arbeitnehmers häufig nicht oder nicht ausreichend. Zur Prozessunterstützung wurde deshalb zur Dokumentation der Minderleistung ein Pflichtfeld in coSachNT implementiert. Die Förderfälle sind künftig ausschließlich in coSachNT zu erfassen. Bei Monatslöhnern mit einer Förderdauer bis zu 12 Monaten ist die vereinfachte Schlusserklärung (Vordruck BA EGZ 7b) zu verwenden. Die GA EGZ wurden entsprechend geändert.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
1.1. Die Förderhöhe und Förderdauer eines Eingliederungszuschusses richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers bzw. den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Das Prüfungsamt des Bundes hat bei der Prüfung der Gewährung von Eingliederungszuschüssen festgestellt, dass die Agenturen das Vorliegen einer Minderleistung bzw. eine konkrete Begründung zur Höhe und Dauer des Eingliederungszuschusses häufig nicht oder nicht ausreichend dokumentieren.
1.2 Das Abrechnungsverfahren bei Monatslöhnern mit einer Förderdauer bis zu 12 Monaten soll weniger aufwändig gestaltet werden.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Mit der Einführung des Pflichtfeldes „Minderleistung“ in coSachNT und der vereinfachten Schlusserklärung soll die administrative Abwicklung der EGZ-Förderung einschließlich der entsprechenden Dokumentation reduziert und erleichtert werden.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Zur Reduzierung des Dokumentationsaufwandes im Zusammenhang mit der Bewilligung von Eingliederungszuschüssen werden ab der Programmversion P02 die Erfassungsmöglichkeiten in coSachNT sowie die MLK-Schnittstelle zu VerBIS modifiziert. Zur Dokumentation der Minderleistung des Arbeitnehmers wird ein Pflichtfeld in coSachNT implementiert. Die Förderfälle sind künftig ausschließlich in coSachNT zu erfassen. Nach der Erfassung eines Förderfalles sowie bei Änderungen in coSachNT werden die maßgeblichen Informationen an die MLK-Schnittstelle in VerBIS übertragen; gleichzeitig erfolgt ein automatisierter Vermerk mit den maßgeblichen Informationen des Förderfalles auf der Registerkarte „Vermerke“ in der zBTR.
In die Geschäftsanweisungen EGZ wurden entsprechende Verfahrenshinweise eingearbeitet.
4. Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit:
- wenden die geänderten Geschäftsanweisungen ab sofort an.
- dokumentieren nachvollziehbar eine Minderleistung des Arbeitnehmers im neu eingeführten Pflichtfeld in coSachNT
- verwenden bei Förderfällen von Monatslöhnern mit einer Förderdauer bis zu 12 Monaten die vereinfachte Schlusserklärung
Die Regionaldirektionen berichten zum 30.08.2011 über die Praktikabilität der vereinfachten Schlusserklärung.
Den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ARGEn wird empfohlen, im Interesse der einheitlichen Rechtsanwendung die geänderten Geschäftsanweisungen anzuwenden.
Anlage:
Geschäftsanweisungen EGZ (
PDF, 109 KB)

Bundesagentur für Arbeit