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HEGA 06/11 - 06 - Transferleistungen - Geschäftsanweisung (GA)

SP III – 71216a / 71216b / 5406 / 5566.1 / 6901.4 / 7010 / 71144 / 71147

20.06.2011
19.06.2016
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Weisung

Zusammenfassung

Erste Überarbeitung der zum 01.01.2011 auf der Grundlage des Beschäftigungschancengesetzes aktualisierten Geschäftsanweisungen zum Transfergeschehen (§ 216a und 216b SGB III).

1. Ausgangssituation

Die gesetzlichen Neuregelungen der Transferleistungen gelten seit 01.01.2011.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Die seit 01.01.2011 gewonnenen Erkenntnisse in der praktischen Umsetzung des neuen Rechts haben einen Nachsteuerungsbedarf hinsichtlich der einheitlichen Rechtsanwendung aufgezeigt. Im ersten Schritt wurde mit der E-Mail-Info vom 12.04.2011 die Regelung der Zumutbarkeit von Vermittlungsvorschlägen für Transfer-Kug-BezieherInnen angepasst und jetzt in die GA übernommen. Ferner wurde die Bemessungslogik im Fördersystem bei Transfermaßnahmen nach § 216a SGB III präzisiert und transparenter gestaltet.

Die GA Transferleistungen ist im Intranet unter Geldleistungen > Sicherung Beschäftigungsverhältnisse > Transferleistungen > Weisungen und Gesetze und im Internet unter Startseite >
Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Transfermaßnahmen eingestellt.

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen

  • stellen die Umsetzung der GA Transferleistungen und der angepassten Verfahrensabläufe im Transfergeschehen in Ihrem Bezirk sicher.

Die Agenturen für Arbeit

  • wenden die aktualisierte Geschäftsanweisung Transferleistungen an,
  • beachten die geänderte Weisungslage
  • und gewährleisten die Umsetzung der Arbeitshilfen für die Arbeitsvermittlung und die Eingangszonen.

Anlage:

GA Transferleistungen mit Anlagen (PDFPDF, 1646 KB)