HEGA 12/11 - 04 - Einstiegsqualifizierung: Änderung der Sozialversicherungspauschale ab 01.01.2012
SP III 22 – 6561 / 5390.4 / II-1203.46
20.12.2011
19.12.2016
Information
Weisung
Zusammenfassung
Der pauschalierte Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei einer Einstiegsqualifizierung gem. § 235b SGB III beträgt ab 01. Januar 2012 monatlich 109,-- Euro.
1. Ausgangssituation
Jährlich wird durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge veröffentlicht. Der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist somit gemäß der Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung (EQFAO) neu zu bestimmen.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Der Anteil am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag für EQ nach § 235b SGB III beträgt für Personen, die ab 01. Januar 2012 in EQ eintreten, für die gesamte individuelle Förderdauer monatlich 109,-- Euro unabhängig von der tatsächlich an den Arbeitgeber gezahlten Förderung.
Das Verfahren COSACH und die betroffenen Word-Vorlagen werden in Kürze entsprechend angepasst. Die Aktualisierung der GA erfolgt mit deren nächster Anpassung voraussichtlich im März 2012.
4. Einzelaufträge
Alle Dienststellen beachten die erfolgten Anpassungen.



Bundesagentur für Arbeit