HEGA 10/08 - 02 - Aufnahme der Stellenbeschreibung im VV und Vermittlungsvordruck Doppel VV an Arbeitgeber (VV2) im Rahmen der Ausbildungsvermittlung
SP III 21 / SP II 11 – 6404 / 1203.7.1
20.10.2008
19.10.2013
ja
Zusammenfassung
Die Stellenbeschreibung im Vermittlungsvorschlag für den Bewerber (VV1) sowie der Versendung des Vermittlungsvorschlages an Arbeitgeber (VV2) wird im Rahmen der Ausbildungsvermittlung aufgenommen.
- 1. Aufnahme der Stellenbeschreibung im Vermittlungsvorschlag für den Bewerber
- 2. Versendung des Vermittlungsvorschlages (VV2) an Arbeitgeber im Rahmen der Ausbildungsvermittlung
1. Aufnahme der Stellenbeschreibung im Vermittlungsvorschlag für den Bewerber
Die Vermittlungsvorschläge für Ausbildungsstellen wurden bislang ohne Stellenbeschreibung an Bewerber ausgehändigt bzw. zugesandt. Eigeninitiativ in der JOBBÖRSE nach Ausbildungsstellen suchende Jugendliche konnten die zum Teil direkt vom Arbeitgeber vorgenommenen Einträge zur Stelle einsehen und hatten damit z. T. einen konkreten Bezugspunkt für ihre Bewerbung oder weitergehende Informationen.
Um für die bei der BA gemeldeten Bewerber gleiche Informationsbedingungen zu schaffen wie für Nutzer der JOBBÖRSE, werden ab sofort auch die Stellenbeschreibungen der Ausbildungsstellen, die der Arbeitgeber mit angegeben hat, bei Erstellung des Vermittlungsvorschlages am Arbeitsplatzdrucker mit ausgedruckt. Voraussichtlich ab der Programmversion P 91 (April 2009) steht die Funktion auch über den zentralen Druck zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich folgende Veranlassung:
- Bei der Stellenaufnahme, -detaillierung und -erfassung ist die vom Arbeitgeber aufgegebene Stellenbeschreibung entsprechend dem fachlichen Erfordernis zu hinterfragen bzw. zu übernehmen (z. B. Familienbetrieb; Ausbildung an Sondermaschinen, besondere Sozialleistungen, spätere Übernahme-/ Aufstiegsmöglichkeiten).
Registrierte Arbeitgeber haben bei Nutzung ihres Accounts in der JOBBÖRSE weiterhin die Möglichkeit, die Vermittlungsübersicht einzusehen.
2. Versendung des Vermittlungsvorschlages (VV2) an Arbeitgeber im Rahmen der Ausbildungsvermittlung
Ab sofort erhält der Arbeitgeber grundsätzlich den VV2. Verzichtet er explizit auf die Zusendung des Vermittlungsvorschlages, ist diesem Wunsch nachzukommen.
- Es bedarf keiner weiteren ausdrücklichen Zustimmung des jugendlichen Bewerbers zur Versendung des VV2 an potentielle Arbeitgeber / Ausbildungsbetriebe. Er ist aber darüber aufzuklären, dass er die Möglichkeit hat, für einen konkret benannten Arbeitgeber die Weitergabe seiner Daten auszuschließen, d. h. die Versendung von VV können wie bislang i. S. des § 38 SGBIII ausgeschlossen werden.
- Für minderjährige Bewerber sind in Bezug auf die Versendung des VV2 an Arbeitgeber keine Sonderregelungen zu beachten.
Die Geschäftsprozesse werden entsprechend angepasst.

Bundesagentur für Arbeit