Aufgaben der ZAV im Bereich SB-Vermittlung für Akademiker/innen im Rahmen des Informationsmanagements und Wissenstransfers
Anlage 3 der HEGA 07/2009, lfd. Nr. 01
Die ZAV nimmt die strategische Aufgabe der Information und Beratung von Arbeitgebern (insbesondere von Bundes- und Länderbehörden), Verbänden, Selbsthilfeorganisationen etc. in Fragen des Rechts und der Vermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der notwendigen Netzwerkarbeit wahr.
Folgende Dienstleistungs- und Unterstützungsfunktionen für AA / AAgAw / ARGE werden angeboten:
- Kontinuierliche Information per Newsletter über Auffälligkeiten und Tendenzen im Arbeitsmarktsegment „Öffentliche Arbeitgeber“ und weitere aktuelle Nachrichten und Informationen zum Thema Schwerbehinderung.
- Ansprechpartner bei besonderen Fragen im Zusammenhang mit dem Themenkreis Behinderung, Studium, Beruf.
- Durchführung von zweitägigen Workshops (Berufskunde, Informationsaustausch) für Vermittlungsfachkräfte/ persönliche Ansprechpartner der AA/ AAgAw/ ARGEn (vgl. RLK für den gemeinsamen AG-S, S. 45).



Bundesagentur für Arbeit