HEGA 07/09 - 13 - Einstellungssache – Newsletter für Arbeitgeber: Textbausteine

SWA 5 – 1314 / 1412.2.2 / II-8200

20.07.2009
19.07.2014
ja

Zusammenfassung

Newsletter für Arbeitgeber sind neben der Information und Beratung ein wichtiges Instrument zur Kundenbindung und für den Kundenausbau. Ab Juli 2009 werden zentral durch ein „Koordinierungsteam Arbeitgeber-Medien“ im BA–Servicehaus quartalsweise über das System BA-MediaNet redaktionell aufbereitete Inhalte zur Verfügung gestellt.

1. Ausgangssituation

Durch eine Erweiterung des BA-MediaNet im Mai 2006 wurde allen Dienststellen die Möglichkeit eröffnet, einen regionalen Arbeitgeber-Newsletter (Titel „Einstellungssache – der Newsletter für Arbeitgeber“) mit einem einheitlichen Erscheinungsbild herauszugeben. Newsletter für Arbeitgeber sind neben der Information und Beratung ein wichtiges Instrument zur Kundenbindung und für den Kundenausbau. Der Newsletter unterstützt dabei vertriebsorientierte Prozesse zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele im (gemeinsamen) Arbeitergeber-Service.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Die Einrichtung eines zentralen Redaktionsteams für den Newsletter ist sinnvoll: Hintergrund sind vor allem Qualitätsaspekte in der externen Kommunikation sowie die Absicht, die Agenturen für Arbeit in ihrer Berichterstattung durch vorgegebene Themenfelder zu unterstützen. Dieses Redaktionsteam („Koordinierungsteam Arbeitgeber-Medien“) wurde zwischenzeitlich eingerichtet.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Ab Juli 2009 werden zentral durch ein „Koordinierungsteam Arbeitgeber-Medien“ im BA–Servicehaus quartalsweise über das System BA-MediaNet redaktionell aufbereitete Inhalte zur Verfügung gestellt. Das zentrale Themenangebot ist als Grundlage eines Textbaukastensystems zu verstehen. Die Inhalte werden bundesweit entweder als zentrale Leitthemen oder als optionale Themen für die regionalen Newsletter-Ausgaben angeboten. Die zentralen Leitthemen werden nach Eignung für das Marketinginstrument Newsletter unter Berücksichtigung der Zielgruppe Arbeitgeber sowie abhängig von bundesweiter geschäfts- bzw. arbeitsmarktpolitischer Relevanz festgelegt.

Diese zentral angebotenen Themen werden durch die Agentur für Arbeit mit regionalen Informationen ergänzt und zu eigenständigen Newslettern zusammengestellt.

Bei einem gemeinsamen Marktauftritt sind die Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung und die Geschäftsführer der Grundsicherung bei der Themenplanung rechtzeitig zu beteiligen, um eine ausreichende Berücksichtigung der rechtskreisspezifischen Belange sicherzustellen. Das „Koordinierungsteam Arbeitgeber-Medien“ sammelt zentrale Arbeitgeber-Themen quartalsweise durch Themenabfragen. Inputgeber dafür sind grundsätzlich alle betroffenen Organisationseinheiten der Zentrale, des BA-SH, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die ihre Themenvorschläge durch verantwortliche Ansprechpartner/-innen per E-Mail an das Postfach _BA-Zentrale-Arbeitgebernewsletter übermitteln. Sollten weiter gehende Abstimmungen erforderlich sein, werden diese durch das „Koordinierungsteam Arbeitgeber-Medien“ vorgenommen.

4. Einzelaufträge

Federführend für die Herausgabe der Newsletter in den Agenturen für Arbeit sind die Pressesprecher/-innen, die in enger Kooperation mit allen für die Arbeitgeber-Orientierung Verantwortlichen in den Regionaldirektionen und Agenturen bzw. beim gemeinsamen Marktauftritt in den Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung / Arbeitsgemeinschaften die redaktionelle Arbeit vor Ort koordinieren.

Bei der Erstellung der Newsletter im BA-MediaNet greifen die Redakteure in den Agenturen über die Funktion „Textbausteine“ auf die bundesweit relevanten Themen zu und können diese schnell in die Newsletter integrieren. Zusätzliche regionale Beiträge und Gestaltung liegen wie bisher in der Verantwortung der Agenturen. Im Rahmen des gemeinsamen Arbeitgeber-Service sind die Grundsicherungsstellen rechtzeitig zu beteiligen. Sofern die örtlichen Dienststellen Themenvorschläge haben, welche von bundesweiter Relevanz sein können, sind diese an das o.g. virtuelle Postfach zu senden. Die fachliche Bewertung dieser Themenvorschläge erfolgt zentral unter Mitwirkung der zuständigen Fachbereiche. Zur Sicherung und Nachhaltung der Qualität übersenden die Agenturen jeweils ein Exemplar ihres Newsletters an das virtuelle Postfach _BA-Zentrale-Arbeitgebernewsletter.