E-Mail-Info vom 24. April 2008 für den SGB III Bereich
5752.1 A
24.04.2008
21.04.2013
ja
Zusammenfassung
Zulassung von bulgarischen Saisonarbeitnehmern und Schaustellern für den deutschen Arbeitsmarkt – Erweiterung der bestehenden Vermittlungsabsprache auf den landwirtschaftlichen Bereich und das Schaustellergewerbe.
- Ab sofort ist eine Zulassung bulgarischer Saisonarbeitnehmer nach Maßgabe des §18 Beschäftigungsverordnung auch für die Bereiche Landund Fortwirtschaft, Obst- und Gemüseverarbeitung und in Sägewerken möglich.
- Die Zulassung bulgarischer Schaustellergehilfen ist ab sofort im Rahmen des § 19 Beschäftigungsverordnung möglich.
- Die Agenturen für Arbeit werden gebeten, ab sofort diesbezügliche Einstellungszusagen/Arbeitsverträge (EZ/AV) entgegen zu nehmen und an die ZAV weiterzuleiten.
- Die ZAV wird die branchenspezifischen Arbeitgeberverbände zeitgleich mit dieser E-Mail-Info informieren.
- Die ZAV wird gebeten, sicher zu stellen, dass die eingehenden Einstellungszusagen / Arbeitsverträge (EZ/AV) bearbeitet und an die bulgarische Beschäftigungsagentur weitergeleitet werden.



Bundesagentur für Arbeit