1. Zum Inhalt springen

E-Mail-Info vom 24. April 2008 für den SGB III Bereich

5752.1 A

24.04.2008
21.04.2013
ja

Zusammenfassung

Zulassung von bulgarischen Saisonarbeitnehmern und Schaustellern für den deutschen Arbeitsmarkt – Erweiterung der bestehenden Vermittlungsabsprache auf den landwirtschaftlichen Bereich und das Schaustellergewerbe.

  1. Ab sofort ist eine Zulassung bulgarischer Saisonarbeitnehmer nach Maßgabe des §18 Beschäftigungsverordnung auch für die Bereiche Landund Fortwirtschaft, Obst- und Gemüseverarbeitung und in Sägewerken möglich.
  2. Die Zulassung bulgarischer Schaustellergehilfen ist ab sofort im Rahmen des § 19 Beschäftigungsverordnung möglich.
  3. Die Agenturen für Arbeit werden gebeten, ab sofort diesbezügliche Einstellungszusagen/Arbeitsverträge (EZ/AV) entgegen zu nehmen und an die ZAV weiterzuleiten.
  4. Die ZAV wird die branchenspezifischen Arbeitgeberverbände zeitgleich mit dieser E-Mail-Info informieren.
  5. Die ZAV wird gebeten, sicher zu stellen, dass die eingehenden Einstellungszusagen / Arbeitsverträge (EZ/AV) bearbeitet und an die bulgarische Beschäftigungsagentur weitergeleitet werden.