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E-Mail-Info Spezifische Produkte und Programme SGB III vom 30.01.2008

5752.1 A

30.01.2008
31.08.2014
ja

Zusammenfassung

Mindestlöhne i. V. m. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Mit der Neuaufnahme der Briefdienstleistungen in das AEntG (zum 21.12.2007) und der dazu gehörenden Rechtsverordnung sind bei der Arbeitsvermittlung bei Entgegennahme, Veröffentlichung und Bearbeitung von Stellenangeboten als zwingende Arbeitsbedingungen die Mindestlöhne (§ 36 Abs. 1 SGB III) in einer weiteren Branche zu beachten.

Die rechtlichen Aspekte, das Verfahren in der Arbeitsvermittlung, die Höhe der Mindestlöhne sowie das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge sind dem aktualisierten Leitfaden „Mindestlöhne / zwingende Arbeitsbedingungen“ (Aktualisierung der bisherigen Arbeitshilfe „Mindestlöhne“) im Intranet zu entnehmen. Der Leitfaden als Bestandteil dieser Weisung ist verbindlich anzuwenden.

Diese E-Mail-Info sowie der Leitfaden stehen unter folgendem Pfad zur Verfügung: Vermittlung > Arbeitsvermittlung > Handlungsprogramme > Arbeitgeber > Weisungen und Gesetze.

Alle vorangegangenen Weisungen zur Durchführung der Arbeitsvermittlung bzgl. der Mindestlöhne i. V. m. dem AEntG werden hiermit aufgehoben.

Für den Rechtskreis SGB II ergeht die Geschäftsanweisung 04/2008.

Unterschrift